Hilfe finden in Österreich
Wer wofür zuständig ist, was die Kasse zahlt, wie lange man wartet und was man tut, wenn es nicht warten kann.
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber erklärt die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen allgemein und richtet sich an Eltern und Bezugspersonen. Er ersetzt keine Untersuchung, keine Diagnose und keine Beratung durch Ihre Kinderärztin, eine klinische Psychologin oder eine Kinder- und Jugendpsychiatrie. Bei einem konkreten Kind hängt alles vom Alter, von der Vorgeschichte und von der gesamten Lebenssituation ab. Wenn Ihr Kind sich selbst verletzt, Suizidgedanken äußert oder Andeutungen macht, dass es nicht mehr leben möchte, warten Sie nicht ab: Rat auf Draht ist rund um die Uhr und kostenlos unter 147 erreichbar, auch für Sie als Bezugsperson, die Telefonseelsorge unter 142.
198 Die vier Wege noch einmal — und was sie in der Praxis bedeuten
Wie in Abschnitt 145 beschrieben, gibt es in Österreich vier voneinander getrennte Zugangs- und Finanzierungswege zur psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen: die Sachleistung über Vereine mit Kassenvertrag, den Kostenzuschuss bei frei gewählten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die kostenfreien Bundesprogramme außerhalb der Regelversorgung und seit 2026 die klinisch-psychologische Behandlung als neue Kassenleistung. Dieses Kapitel setzt dort an, wo Abschnitt 132 aufgehört hat, und liefert die konkreten Zahlen zu dem, was diese vier Wege in der Praxis bedeuten.
Der Rechnungshof beziffert den Bedarf mit 3 bis 5 Prozent der 0- bis 21-Jährigen, während kassenfinanzierte Psychotherapieplätze nur für rund 1,23 Prozent dieser Altersgruppe verfügbar sind — ein unerfüllter Bedarf von etwa 35.000 bis 74.000 Behandlungsplätzen. Das bedeutet in der Praxis: Für einen erheblichen Teil der Familien ist der erste angebotene Termin nicht der Sachleistungsweg, sondern entweder eine längere Wartezeit oder der Kostenzuschussweg mit Selbstbehalt. Die folgenden Abschnitte liefern dazu die konkreten Zahlen, die in Abschnitt 132 noch offen waren.
199 Was der Rechnungshof über die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Österreich festgestellt hat
Der Rechnungshof prüfte die Versorgungsplanung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie für die Jahre 2017 bis 2023 und legte im August 2025 einen Bericht vor, dessen Kernaussage unmissverständlich ist: Die Versorgung ist in sehr hohem Maße unterversorgt, obwohl das Gesundheitsministerium die entsprechenden Handlungsfelder bereits 2011 identifiziert hatte.
Im stationären Bereich lag die Bettendichte 2022 mit 0,04 je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner unter der im Österreichischen Strukturplan Gesundheit für 2025 vorgesehenen Mindestvorgabe von 0,05 — bundesweit fehlten damit zumindest 103 Betten. Bei den Tagesklinik- und ambulanten Betreuungsplätzen fehlten bei einem Ist-Stand von 161 noch 198 Plätze für denselben Planungshorizont. Im Burgenland gab es 2022 keine einzige intramurale Kapazität für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Im niedergelassenen Bereich war in neun von 32 Versorgungsregionen überhaupt keine Vertragsärztin oder kein Vertragsarzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie tätig, in dreizehn weiteren nur eine einzige Person — nach Einstufung des Gesundheitsministeriums war damit in mindestens zwölf von 32 Regionen von einer mangelhaften ambulanten Versorgung auszugehen. Diese Engpässe hatten laut Rechnungshof mehrmonatige Wartezeiten und Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen in der Erwachsenenpsychiatrie zur Folge.
Zur Einordnung: Die Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie ist über die Jahre gestiegen — von 97 Ende 2007 über 236 Ende 2017 auf 313 Ende 2023. Die Unterversorgung besteht demnach nicht trotz gleichbleibender, sondern trotz wachsender Fachärztezahl — der Bedarf ist offenbar schneller gewachsen als das Angebot.
200 Wien: 90 Tage oder Aufnahmestopp
Eine konkrete Zahl zur Wartezeit liegt aus einer verdeckten Testerhebung im Auftrag der Ärztekammer für Wien vor, durchgeführt zwischen 5. April und 6. Mai 2024. Das Ergebnis, im Rechnungshofbericht zitiert: Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Behandlungstermin bei niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Wien lag bei 90 Tagen — oder es bestand ein vollständiger Aufnahmestopp für neue Patientinnen und Patienten.
Diese Zahl betrifft ausdrücklich nur Wien und nur den vertragsärztlichen, nicht den gesamten Versorgungsbereich. Für andere Bundesländer liegt in dieser Quellenbasis keine vergleichbare Erhebung vor — was nicht bedeutet, dass die Lage dort besser ist, sondern dass dazu keine belastbare Zahl existiert. Die praktische Konsequenz aus diesem Befund: Wer in Wien einen Termin bei einer niedergelassenen Kassenärztin oder einem Kassenarzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie sucht, sollte mit mehreren Monaten Wartezeit rechnen und parallel die in den folgenden Abschnitten beschriebenen Alternativen prüfen, statt ausschließlich auf diesen einen Weg zu warten.
201 Rat auf Draht 147 und Telefonseelsorge 142 — was sie leisten und was nicht
Für den akuten Fall gibt es in Österreich zwei bundesweite, kostenlose und rund um die Uhr erreichbare Nummern, die für Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen gedacht sind.
Rat auf Draht, Telefonnummer 147, ist rund um die Uhr erreichbar, kostenlos und richtet sich an Kinder und Jugendliche — ausdrücklich auch an deren Bezugspersonen, also an Eltern, die selbst nicht weiterwissen. Ergänzend zur Telefonnummer bietet Rat auf Draht einen Chat an Montag, Dienstag und Freitag von 18 bis 19 Uhr sowie Mittwoch und Donnerstag von 18 bis 20 Uhr, dazu einen Peer-to-Peer-Chat und eine Online-Beratung. Träger ist die Rat auf Draht gGmbH, eine gemeinsame Initiative von SOS-Kinderdorf und dem ORF.
Telefonseelsorge, Telefonnummer 142, ist ebenfalls rund um die Uhr erreichbar und kostenlos, richtet sich aber breiter an Menschen in schwierigen Lebenssituationen jeden Alters — sie ist damit auch für Eltern in einer eigenen Krise eine Anlaufstelle, unabhängig vom Anliegen ihres Kindes.
Was diese beiden Nummern nicht leisten können: eine fachärztliche Behandlung, eine Diagnose oder eine laufende Therapie. Sie sind für den Moment gedacht, in dem jemand jetzt sprechen muss — nicht für die Wochen und Monate danach. Wie im Suizidbericht 2025 des Sozialministeriums festgehalten, ist für Kinder und Jugendliche mit Rat auf Draht bereits umgesetzt, was als bundesweit einheitliche Krisennummer angestrebt wird; für Erwachsene ohne kinderbezogenes Anliegen fehlt eine vergleichbar einheitliche Nummer weiterhin, und Familien sind dort auf regionale, von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Krisendienste angewiesen.
202 Zwei Anlaufstellen, die genannt gehören, aber nicht aus dieser Quellenbasis belegbar sind
Zur österreichischen Versorgungslandschaft gehören neben den in Abschnitt 202 genannten Nummern auch die schulpsychologische Hotline mit der Rufnummer 0800 211 320 und die Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer. Sie werden hier genannt, weil sie zu einem vollständigen Bild dieser Landschaft gehören — in der Quellenbasis dieses Ratgebers, den neun Rechercheberichten in neun Sprachen, kommen sie jedoch nicht vor.
Das bedeutet konkret: Dieser Ratgeber kann nicht mit Quellenbeleg sagen, zu welchen Zeiten diese Stellen erreichbar sind, welchen genauen Zugangsweg sie voraussetzen oder wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften in den einzelnen Bundesländern organisiert sind. Wo dieser Ratgeber sonst durchgehend nummerierte Belege für jede Aussage liefert, fehlt er hier bewusst — anstatt eine Angabe zu erfinden, wird die Lücke offen benannt. Wenn Sie eine dieser beiden Anlaufstellen in Anspruch nehmen möchten, prüfen Sie Erreichbarkeit und Zuständigkeit direkt bei der jeweiligen Stelle in Ihrem Bundesland.
203 „Gesund aus der Krise" als De-facto-Terminservicestelle
Wie in Abschnitt 164 zur Wirksamkeit ausgeführt, ist das Bundesprogramm „Gesund aus der Krise" seit April 2022 das wichtigste kostenfreie Angebot für unter 21-Jährige außerhalb der Regelversorgung. In der Zugangsfrage — nicht der Wirksamkeit — liegt sein eigentlicher praktischer Wert für wartende Familien.
Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder per E-Mail bei einer zentralen Servicestelle, gefolgt von einem Clearing-Gespräch und einer Vermittlung. Die Evaluierung durch die Universität Innsbruck fand für die vermittelten Behandlungen eine im Vergleich zum sonstigen System kurze durchschnittliche Wartezeit von zwei bis drei Wochen. Das Programm umfasst 15 klinisch-psychologische, gesundheitspsychologische oder psychotherapeutische Einheiten, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere fünf Einheiten — 91 Prozent der Behandlungen wurden innerhalb der ursprünglichen 15 Einheiten abgeschlossen, bei den übrigen 18 Prozent mit beantragter Verlängerung wurde diese in 92 Prozent der Fälle bewilligt.
Damit übernimmt „Gesund aus der Krise" faktisch eine Funktion, die in Deutschland gesetzlich geregelt ist — dort muss die sogenannte Terminservicestelle einen Ersttermin innerhalb von höchstens fünf Wochen vermitteln, bei einer Akutbehandlung innerhalb von drei Wochen. Eine solche gesetzliche Vermittlungsfrist kennt Österreich nicht; das befristete Bundesprogramm ersetzt sie in der Praxis, ohne rechtlich denselben Anspruch zu begründen. Wichtig zu wissen: Das Programm ist ausdrücklich auf leichte bis mittlere, neu aufgetretene Belastungen ausgelegt, wie in Abschnitt 126 beschrieben — bei bereits schwereren Krankheitsbildern ist der Weg über die Kassen- oder fachärztliche Versorgung weiterhin nötig.
204 Klinisch-psychologische Behandlung: neu seit 2026 auf Kassenkosten
Wie in Abschnitt 146 beschrieben, war die klinisch-psychologische Behandlung in Österreich bis vor Kurzem ausdrücklich keine Kassenleistung — der Rechnungshof führte das noch als Lücke an. Seit 2026 können Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse eine solche Behandlung im Rahmen der Krankenbehandlung als Sachleistung in Anspruch nehmen, mit gleichem Zugang für Erwachsene wie für Kinder und Jugendliche.
Die praktischen Eckpunkte: Die ersten zehn Sitzungen bedürfen keiner vorherigen Bewilligung, ab der elften ist eine Bewilligung erforderlich. Eine ärztliche Untersuchung ist erforderlich, spätestens vor der zweiten Behandlung. Der Vertrag ermöglicht jährlich rund 120.700 Behandlungseinheiten zu je 50 Minuten. Voraussetzung ist, dass die behandelnde Person in die Bundesliste eingetragen ist und eine psychische Befindungsstörung mit Krankheitswert im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Die Servicestelle für Auskünfte ist unter 0800 10 02 03 erreichbar.
Für Familien, die bisher zwischen langer Wartezeit auf einen Sachleistungsplatz und vollem Honorar bei freier Wahl entscheiden mussten, ist das ein dritter, neuer Weg — insbesondere weil die ersten zehn Sitzungen ohne bürokratischen Vorlauf beginnen können. Ob sich dadurch die in Abschnitt 200 beschriebene Unterversorgung in der Praxis spürbar verringert, lässt sich aus der vorliegenden Quellenbasis noch nicht beurteilen — die Regelung ist zu neu, um dazu bereits Verlaufsdaten zu haben.
205 Was man tut, während man wartet
Aus den in diesem Kapitel und den vorangegangenen Kapiteln zusammengetragenen Befunden lässt sich eine praktische Reihenfolge ableiten, die keine der Wartezeiten aus den Abschnitten 200 und 201 verkürzt, aber die Zeit bis zum ersten fachlichen Termin nutzbar macht.
Erstens: Mehrere Wege parallel anstoßen, statt sequenziell zu warten. Ein Anruf bei „Gesund aus der Krise" schließt eine gleichzeitige Anmeldung bei einer niedergelassenen Vertragsärztin nicht aus — wie in Abschnitt 204 beschrieben, ist die Wartezeit dort im Schnitt deutlich kürzer als im niedergelassenen Bereich. Zweitens: Bei akuter Zuspitzung — Suizidgedanken, eine rasche Verschlechterung des Zustands, wie in Abschnitt 116 beschrieben — nicht auf einen Wunschtermin warten, sondern in der Kinderarztordination anrufen und ausdrücklich sagen, dass es dringend ist, oder rund um die Uhr Rat auf Draht unter 147 kontaktieren. Drittens: Die Kinderarztpraxis als Ausgangspunkt nutzen, auch wenn die eigentliche Behandlung anderswo stattfindet — sie kann körperliche Ursachen abklären, den Schweregrad einordnen und bei der Wahl des passenden Wegs unter den in Abschnitt 199 genannten vier Möglichkeiten beraten.
Diese drei Punkte ersetzen keine fachliche Behandlung. Sie sind eine Reaktion auf eine Versorgungslage, in der Wartezeiten laut Rechnungshof real und laut Wiener Erhebung mitunter mehrmonatig sind — und in der Zuwarten allein selten die schnellste Option ist.
206 Warum Jugendliche eher schreiben als anrufen
Ein Jahresbericht der spanischen staatlichen Suizidleitung erlaubt einen seltenen direkten Vergleich zwischen Telefon und Chat innerhalb derselben Institution, und der Unterschied ist eindeutig. Am Telefon waren Jugendliche 2024 eine Randgruppe: Die stärkste Altersgruppe war dort 20 bis 24 Jahre mit 13,5 Prozent, unter 30 Jahren waren es insgesamt 29,1 Prozent. Im Chat-Kanal dagegen stellten die 15- bis 19-Jährigen mit 19,3 Prozent die stärkste Altersgruppe überhaupt, und rund 55,5 Prozent aller Chats stammten von unter 30-Jährigen.
Diese Zahlen sind spanisch und die Nummer selbst ist für Österreich nicht übertragbar. Die Erkenntnis dahinter schon: Jugendliche nutzen Hilfsangebote eher schriftlich als telefonisch. Für Österreich ist das insofern relevant, als Rat auf Draht bereits mit Chat, Peer-to-Peer-Chat und Online-Beratung genau diese Zugangsform anbietet, wie in Abschnitt 202 beschrieben — ein Kanal, der nach dieser internationalen Datenlage für Jugendliche die niedrigere Schwelle darstellt als ein Telefonanruf. Wer ein Kind oder einen Jugendlichen zu Rat auf Draht ermutigen möchte, kann diesen Umstand nutzen: Der Chat ist keine Notlösung für alle, die nicht anrufen wollen, sondern für viele Jugendliche der naheliegendere erste Zugang.
207 Was diese Quellenbasis über die österreichische Versorgungslandschaft nicht hergibt
Zum Abschluss dieses Kapitels eine ehrliche Bestandsaufnahme dessen, was fehlt. Die einzige detaillierte Wartezeiterhebung in dieser Quellenbasis betrifft Wien und nur den vertragsärztlichen Bereich; für die anderen acht Bundesländer liegt keine vergleichbare Zahl vor. Zur tatsächlichen Zahl niedergelassener klinischer Psychologinnen und Psychologen mit Kassenvertrag speziell für Kinder und Jugendliche enthält die Quellenbasis keine bundesweite Aufstellung.
Die Angaben des österreichischen Berufsverbands für Psychotherapie zur Versorgungslage — etwa die rund 20.000 Sachleistungsplätze pro Jahr für Kinder und Jugendliche oder der Hinweis, dass 15 Prozent der 13.021 eingetragenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Zusatzqualifikation in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie haben — stammen aus einer Interessenvertretungs-Publikation mit politischer Forderung, nicht aus einer unabhängigen Analyse; ihre nachprüfbaren Kernzahlen decken sich zwar mit dem Rechnungshofbericht, aber eine in derselben Publikation enthaltene Zuschreibung einer deutschen Studie an Österreich ist nachweislich falsch und wurde in diesem Ratgeber deshalb nicht übernommen. Selbst die amtlichen Kennzahlen zur Versorgungsdichte widersprechen sich laut Rechnungshof teilweise selbst: Je nachdem, welche Kennzahl herangezogen wird, erscheint Österreich ambulant bereits ausreichend versorgt oder deutlich unterversorgt — ein Befund, der zur Vorsicht gegenüber jeder einzelnen Versorgungszahl mahnt, auch gegenüber den in diesem Kapitel genannten.
Was bleibt, ist belastbar genug für die praktischen Schritte aus Abschnitt 206: Rat auf Draht und Telefonseelsorge für den akuten Moment, „Gesund aus der Krise" für die kürzeste dokumentierte Wartezeit, die Kinderarztpraxis als Ausgangspunkt, und seit 2026 die klinisch-psychologische Behandlung als neuer, rascher zugänglicher Kassenweg. Für eine vollständige, bundeslandweise Übersicht über Wartezeiten und Kapazitäten reicht diese Quellenbasis nicht aus — und dieser Ratgeber erfindet eine solche Übersicht nicht.
Alle Kapitel dieses Ratgebers
- 1. Was seelische Gesundheit bedeutet Abschnitt 1–11 · 11
- 2. Wie häufig seelische Erkrankungen sind Abschnitt 12–25 · 14
- 3. Warnzeichen nach Alter Abschnitt 26–41 · 16
- 4. Angststörungen Abschnitt 42–57 · 16
- 5. Depression Abschnitt 58–75 · 18
- 6. Selbstverletzung und Suizidgedanken Abschnitt 76–91 · 16
- 7. ADHS und Autismus Abschnitt 92–105 · 14
- 8. Essstörungen Abschnitt 106–121 · 16
- 9. Belastende Kindheitserfahrungen Abschnitt 122–133 · 12
- 10. Abklärung in der Praxis Abschnitt 134–147 · 14
- 11. Behandlung Abschnitt 148–167 · 20
- 12. Was Eltern selbst tun können Abschnitt 168–185 · 18
- 13. Schule und Umfeld Abschnitt 186–197 · 12
- 14. Hilfe finden in Österreich Abschnitt 198–207 · 10
- 15. Fragen, Irrtümer und Einordnung Abschnitt 208–223 · 16
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