Erste Hilfe bei Kindern
Wenn einem Kind etwas zustößt, zählen die ersten Minuten – und meist auch die Ruhe der Erwachsenen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Sofortmaßnahmen bei den häufigsten Notfällen im Kindesalter, jeweils mit den Zeichen, bei denen Sie uns oder die Rettung verständigen sollten.
Notrufnummern
- 144 – Rettung (Österreich), 112 – Euronotruf
- 141 – ärztlicher Bereitschaftsdienst außerhalb der Ordinationszeiten
- 1450 – Gesundheitsberatung: Einschätzung, wohin Sie sich wenden sollen
- 01 406 43 43 – Vergiftungsinformationszentrale, rund um die Uhr
Wählen Sie sofort 144, wenn Ihr Kind bewusstlos ist, nicht normal atmet, blaue Lippen hat, krampft oder stark blutet.
1. Sturz und Schlag auf den Kopf
Stürze gehören zum Großwerden. Entscheidend ist nicht die Größe der Beule, sondern wie sich Ihr Kind in den Stunden danach verhält.
Sofort
- Beule mit einem in ein Tuch gewickelten Kühlelement kühlen – nie direkt auf die Haut.
- Das Kind hinlegen, beruhigen und in den nächsten Stunden nicht aus den Augen lassen.
- In der ersten Nacht zwei- bis dreimal wecken und prüfen, ob es sich normal wecken lässt und normal reagiert.
- Insgesamt 24 bis 48 Stunden beobachten; kein Sport, kein Toben, wenig Bildschirm.
Sofort 144 wählen oder in die Ambulanz
bei Bewusstlosigkeit – auch wenn sie nur kurz war –, bei wiederholtem Erbrechen, zunehmenden Kopfschmerzen, auffälliger Schläfrigkeit oder Verwirrtheit, bei Krampfanfall, Sehstörungen oder Doppelbildern, unterschiedlich großen Pupillen, Gangunsicherheit, bei Blut oder klarer Flüssigkeit aus Nase oder Ohr. Bei Säuglingen zusätzlich: gespannte oder vorgewölbte Fontanelle, schrilles Schreien, Trinkverweigerung, ungewöhnliche Teilnahmslosigkeit.
Ein Sturz aus größerer Höhe als der eigenen Körperlänge – etwa vom Wickeltisch, aus dem Hochstuhl oder vom Klettergerüst – gehört bei Säuglingen und Kleinkindern immer ärztlich beurteilt, auch wenn das Kind zunächst munter wirkt. Lässt sich ein Arm oder Bein nicht mehr belasten, ist eine Fehlstellung sichtbar oder schwillt ein Gelenk rasch an, denken Sie an einen Bruch: ruhigstellen, kühlen, nichts zu essen und zu trinken geben und uns oder die Ambulanz aufsuchen.
2. Riss-Quetsch-Wunde und blutende Wunden
Platzwunden an Kopf, Kinn oder Augenbraue bluten meist stark und wirken dadurch dramatischer, als sie sind.
Sofort
- Blutung stillen: mit einem sauberen Tuch oder einer sterilen Kompresse mehrere Minuten kräftig auf die Wunde drücken, den verletzten Körperteil möglichst hochhalten.
- Grobe Verschmutzung mit klarem Wasser oder Kochsalzlösung abspülen. Die Wunde nicht ausdrücken und nicht mit Alkohol oder scharfen Desinfektionsmitteln ausschwemmen.
- Steckende Fremdkörper – Glas, Holzsplitter, Metall – belassen und ringsherum abpolstern; das Entfernen übernimmt die Ärztin.
- Keine Salben, kein Puder, kein Mehl. Anschließend locker mit einem Pflaster oder Verband abdecken.
Ärztlich abklären lassen
Ein Wundverschluss – mit Klammerpflaster, Gewebekleber oder Naht – gelingt am besten innerhalb der ersten Stunden. Kommen Sie deshalb zeitnah, wenn die Wundränder klaffen, die Wunde länger als etwa einen Zentimeter oder tief ist, im Gesicht liegt, wenn Fettgewebe, Sehnen oder Knochen sichtbar sind oder die Blutung nach zehn Minuten Druck nicht steht. Biss- und Kratzverletzungen durch Tiere oder Menschen gehören wegen der Infektionsgefahr immer ärztlich versorgt. Wir prüfen bei dieser Gelegenheit auch den Tetanusschutz. Melden Sie sich ebenfalls, wenn eine zunächst harmlose Wunde später rot wird, schmerzt, sich erwärmt oder das Kind Fieber bekommt.
3. Insektenstiche
Bei einem Bienenstich bleibt der Stachel in der Haut stecken und gibt weiter Gift ab – entfernen Sie ihn deshalb rasch, am besten indem Sie ihn seitlich wegschieben oder abkratzen, statt ihn mit den Fingern zusammenzudrücken. Anschließend hilft Kühlung gegen Schmerz und Schwellung. Örtlich können Sie Fenistil Gel auftragen; gegen den Juckreiz wirken Fenistil Tropfen, Zyrtec oder Aerius von innen. Wespen- und Bienenstiche schwellen in den ersten ein bis zwei Tagen oft deutlich an und werden warm und rot – das ist für sich genommen noch keine Allergie, sondern eine normale örtliche Reaktion.
Insektenstiche im Mundbereich oder auch bei massiver Schwellung oder systemischer Reaktion (Übelkeit und Erbrechen, Kreislaufkollaps, Bauchschmerzen, schlechte Atmung) müssen IMMER ärztlich begutachtet werden. Bei einem Stich im Mund oder Rachen sowie bei Atemnot, Schwellung von Lippen oder Zunge, Quaddeln am ganzen Körper oder Kreislaufschwäche wählen Sie bitte sofort 144 – und lassen Ihr Kind bis zum Eintreffen der Rettung Eiswürfel lutschen oder den Hals von außen kühlen.
4. Sonnenbrand
Bringen Sie Ihr Kind aus der Sonne und halten Sie es in den nächsten Tagen konsequent im Schatten – die verbrannte Haut darf keine weitere Sonne abbekommen. Gut tun kühlende feuchte Wickel mit Joghurt sowie kühlende Cremen wie Bepanthen, Advantan oder After-Sun-Produkte. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind viel trinkt, denn ein Sonnenbrand entzieht dem Körper zusätzlich Flüssigkeit. Bilden sich Blasen, lassen Sie die Haut bitte ärztlich begutachten – dann handelt es sich um eine Verbrennung zweiten Grades, für die auch die Hinweise im Abschnitt Verbrennung und Verbrühung gelten.
5. Ohrenschmerzen und Gehörgangsentzündung
Bei Ohrenschmerzen helfen abschwellende Nasentropfen oder -sprays dreimal täglich, weil sie die Belüftung des Mittelohrs über die Ohrtrompete verbessern, dazu ein Schmerzmittel dreimal täglich – Nureflex oder Parkemed. Örtlich können easyear Ohrentropfen die Schmerzen lindern: Das enthaltene Glycerin entzieht dem geschwollenen Gewebe Wasser und lässt es abschwellen, das zugesetzte Lidocain betäubt die Oberfläche. Sie sind ab dem vollendeten 6. Lebensmonat geeignet, bis zu dreimal täglich zwei Tropfen je Ohr, danach das Ohr mit etwas Watte schützen. Läuft Flüssigkeit aus dem Ohr, ist das Trommelfell in aller Regel verletzt: Ein rinnendes Ohr gehört unbedingt ärztlich begutachtet – dann dürfen keine Ohrentropfen angewendet werden.
Eine Gehörgangsentzündung – häufig nach dem Schwimmen – gehört ebenfalls ärztlich kontrolliert. Behandelt wird sie mit Ohrentropfen: Betnesol-N-Tropfen dreimal täglich enthalten ein Kortison, das Entzündung und Schwellung im Gehörgang dämpft, und das Antibiotikum Neomycin gegen die auslösenden Bakterien. InfectoCiproCort Ohrentropfen kombinieren das Antibiotikum Ciprofloxacin mit dem Kortison Fluocinolonacetonid, das Schwellung und Schmerz lindert; sie sind ab dem vollendeten 6. Lebensmonat zugelassen und – anders als neomycinhaltige Tropfen – auch bei einliegendem Paukenröhrchen geeignet. Ergänzend geben wir abschwellende Nasentropfen dreimal täglich sowie Nureflex oder Parkemed dreimal täglich gegen Schmerzen und Fieber. Nach dem Schwimmen kann Normison Ohrenspray einer erneuten Entzündung vorbeugen.
Welches Präparat für Ihr Kind das richtige ist, hängt unter anderem davon ab, ob das Trommelfell unverletzt ist – deshalb gehören Ohrentropfen erst nach der Untersuchung in den Gehörgang.
6. Verbrennung und Verbrühung
Verbrühungen durch heiße Getränke, Suppen oder Badewasser sind bei kleinen Kindern häufiger als Verbrennungen an Herdplatte oder Kerze – und oft schwerer, als sie zunächst aussehen.
Sofort
- Hitzequelle unterbrechen. Bei einer Verbrühung mit heißer Flüssigkeit durchnässte Kleidung und Windel sofort entfernen – sie hält die Hitze an der Haut. Bei einer Verbrennung durch Feuer festhaftende Kleidung dagegen nicht abziehen.
- Kleine Stellen kühlen: ist die verbrannte Fläche nicht größer als die Handfläche des Kindes, etwa 10 bis 15 Minuten mit handwarmem Wasser (rund 15–20 °C) kühlen. Kein Eis, kein Eiswasser – das schädigt die Haut zusätzlich.
- Bei Säuglingen und bei großflächigen Verbrennungen nicht kühlen. Kinder verlieren sehr schnell Körperwärme; hier gilt: locker keimfrei abdecken, zudecken und Rettung rufen.
- Wunde locker mit einem sauberen, nicht fasernden Tuch oder einem Brandwundenverbandtuch abdecken.
- Keine Hausmittel – kein Mehl, Öl, Butter, Zahnpasta oder Puder. Blasen nicht öffnen.
- Das Kind beruhigen, warm halten und in kleinen Schlucken trinken lassen, wenn es wach und ansprechbar ist.
Ärztlich abklären lassen
Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind in die Ordination oder in eine Ambulanz, wenn sich Blasen bilden, wenn Gesicht, Hände, Füße, Gelenke oder der Genitalbereich betroffen sind, wenn die Fläche größer als die Handfläche des Kindes ist – und bei Säuglingen und Kleinkindern grundsätzlich. Wählen Sie 144 bei großflächigen oder tiefen Verbrennungen (weiße, lederartige oder schmerzlose Haut), bei Verdacht auf eingeatmeten Rauch sowie bei Verbrennungen durch Strom oder Chemikalien.
7. Ausgeschlagener oder abgebrochener Zahn
Beim Zahnunfall entscheidet die richtige Lagerung darüber, ob ein bleibender Zahn erhalten werden kann. Bitte handeln Sie rasch – die erste Stunde zählt.
Sofort
- Den Zahn nur an der Krone anfassen, niemals an der Wurzel.
- Den Zahn nicht reinigen, nicht abschrubben, nicht trocken transportieren und nicht in Wasser legen – das zerstört die empfindlichen Zellen an der Wurzeloberfläche.
- Am besten in eine Zahnrettungsbox aus der Apotheke legen. Ist keine zur Hand: kalte H-Milch, ersatzweise Kochsalzlösung oder Frischhaltefolie.
- Auch ein abgebrochenes Zahnstück aufbewahren und feucht mitnehmen.
- Blutet die Zahnlücke, ein sauberes Tuch oder eine Kompresse daraufbeißen lassen; die Wange von außen kühlen.
Ärztlich abklären lassen
Fahren Sie mit dem Zahn möglichst innerhalb einer Stunde zur Zahnärztin, zum zahnärztlichen Notdienst oder in eine Kieferambulanz. Ein ausgeschlagener Milchzahn wird in der Regel nicht wieder eingesetzt, weil das den darunterliegenden bleibenden Zahnkeim schädigen könnte – untersucht gehört er trotzdem. Auch gelockerte, verschobene oder nur abgebrochene Zähne sollten zeitnah beurteilt werden. Denken Sie daran: Bei einem Sturz auf den Mund ist häufig auch der Kopf betroffen – beachten Sie zusätzlich die Warnzeichen im Abschnitt Sturz.
8. Verschluckter Fremdkörper
Beim Verschlucken sind zwei Situationen zu unterscheiden: Der Gegenstand steckt in den Atemwegen – das ist ein Notfall – oder er ist in die Speiseröhre und den Magen gerutscht.
Wenn das Kind keine Luft bekommt
- Hustet das Kind kräftig, lassen Sie es husten – kein Klopfen, kein Eingreifen. Husten ist die wirksamste Methode, den Fremdkörper herauszubefördern.
- Kann es nicht mehr husten, sprechen oder atmen, wird es blau oder still: sofort 144 rufen lassen und selbst handeln.
- Kinder ab einem Jahr: Oberkörper nach vorne beugen, bis zu 5 kräftige Schläge zwischen die Schulterblätter. Ohne Erfolg: bis zu 5 Oberbauchkompressionen (Heimlich-Handgriff), dann im Wechsel weiter.
- Säuglinge unter einem Jahr: bäuchlings über den Unterarm legen, Kopf tiefer als der Rumpf, bis zu 5 Rückenschläge; ohne Erfolg auf den Rücken drehen und 5-mal mit zwei Fingern auf das Brustbein drücken. Der Heimlich-Handgriff ist bei Säuglingen verboten – er kann die Leber verletzen.
- Greifen Sie nicht blind in den Mund; nur was Sie sehen und sicher fassen können, dürfen Sie entfernen.
- Wird das Kind bewusstlos und atmet nicht normal: mit der Wiederbelebung beginnen.
Auch wenn alles gut ausgeht: Nach einem Heimlich-Handgriff und nach jedem Erstickungsanfall gehört Ihr Kind ärztlich untersucht – Reste können in der Lunge bleiben, und die Oberbauchkompressionen können innere Verletzungen verursachen.
Knopfbatterien und Magnete: sofort in die Klinik
Verschluckt ein Kind eine Knopfzelle, kann sie in der Speiseröhre schon innerhalb weniger Stunden schwere Verätzungen verursachen. Auch mehrere Magnete sind gefährlich: Sie ziehen sich durch die Darmwand hindurch an und können den Darm durchbohren. In beiden Fällen bitte ohne Umweg in eine Kinderklinik – nichts zu essen und zu trinken geben, kein Erbrechen auslösen, wenn möglich ein baugleiches Exemplar mitnehmen.
Glatte, kleine Gegenstände wie Münzen oder Perlen gehen dagegen meist von selbst ab. Ärztlich abklären lassen sollten Sie Ihr Kind trotzdem, wenn es vermehrt speichelt, immer wieder schluckt, würgt, Schmerzen hinter dem Brustbein angibt, Nahrung verweigert oder erbricht – dann steckt der Gegenstand vermutlich in der Speiseröhre. Spitze oder scharfkantige Dinge gehören ebenfalls immer beurteilt.
9. Medikamente: Überdosierung oder falsches Präparat
Zwei Situationen kommen in der Ordination immer wieder vor: Ein Kind hat sich selbst an der Handtasche oder am Nachtkästchen bedient – oder es ist beim Fiebersenken zu einer doppelten Gabe gekommen, weil beide Eltern unabhängig voneinander dosiert haben.
Sofort
- Rufen Sie die Vergiftungsinformationszentrale an: 01 406 43 43. Halten Sie bereit: Präparatename, Wirkstärke, geschätzte Menge, Zeitpunkt und das Gewicht Ihres Kindes. Zählen Sie im Blister nach, wie viele Tabletten fehlen.
- Kein Erbrechen auslösen und keine Kohletabletten auf eigene Faust geben.
- Reste aus dem Mund entfernen, Packung und Beipackzettel bereitlegen und zum Termin mitnehmen.
- Bei Bewusstseinstrübung, Atemstörung, Krampfanfall oder auffälliger Blässe: sofort 144.
Was Sie wissen sollten
Manche Medikamente aus dem Erwachsenenschrank sind für ein Kleinkind bereits in ein bis zwei Tabletten gefährlich – dazu zählen unter anderem Blutdruck- und Herzmittel, Diabetes-Tabletten, starke Schmerzmittel und Schmerzpflaster, Beruhigungs- und Schlafmittel sowie Eisenpräparate. Rufen Sie deshalb auch dann an, wenn Ihr Kind munter wirkt.
Bei Paracetamol ist besondere Vorsicht geboten: Eine Überdosierung macht zunächst oft gar keine Beschwerden, kann aber die Leber schädigen – hier zählt die frühe Abklärung. Wurde ein fiebersenkendes Mittel versehentlich doppelt gegeben, rufen Sie uns oder die Vergiftungsinformationszentrale an, statt abzuwarten. Und dosieren Sie nie „zur Sicherheit" nach: Die Menge richtet sich immer nach dem Körpergewicht Ihres Kindes, nicht nach dem Alter. Näheres dazu finden Sie unter Medikamente für Kinder und Fieber bei Kindern.
10. Reinigungsmittel getrunken oder gegessen
Rufen Sie sofort die Vergiftungsinformationszentrale: 01 406 43 43 – rund um die Uhr, auch nachts und am Wochenende. Dort wird anhand des Produkts eingeschätzt, was zu tun ist. Halten Sie die Verpackung bereit; hilfreich sind Produktname, Menge und Zeitpunkt. Bei Bewusstseinstrübung, Atemnot, Krampfanfall, starkem Speichelfluss oder Schluckproblemen wählen Sie zuerst 144.
Was Sie tun – und was nicht
- Kein Erbrechen auslösen. Ätzende Mittel schädigen die Speiseröhre beim Erbrechen ein zweites Mal, bei schäumenden Mitteln kann Schaum in die Lunge geraten.
- Keine Milch geben. Der alte Rat gilt als überholt – Milch kann die Aufnahme mancher Giftstoffe sogar beschleunigen.
- Reste aus dem Mund entfernen, den Mund ausspülen lassen, dann einige Schlucke Wasser oder Tee – nicht mehr, sonst kann es zum Erbrechen kommen.
- Bei schäumenden Mitteln wie Spül- oder Waschmittel kann ein Entschäumer (Simeticon, etwa Lefax oder sab simplex) sinnvoll sein – bitte nur nach Rücksprache mit der Vergiftungsinformationszentrale.
- Keine Kohletabletten und keine „Hausmittel" auf eigene Faust.
- Ins Auge gelangtes Mittel 10 bis 15 Minuten mit lauwarmem Wasser ausspülen (Lidspalte offen halten), auf der Haut benetzte Kleidung entfernen und gründlich abspülen.
- Nehmen Sie die Verpackung mit, wenn Sie zu uns oder in die Ambulanz fahren.
Besonders gefährlich sind stark saure oder alkalische Produkte – Rohr- und Abflussreiniger, Backofenspray, Entkalker, Geschirrspültabs und -pulver – sowie Lampenöl und Grillanzünder, die schon in kleinsten Mengen in die Lunge geraten können. Diese Fälle gehören immer ärztlich beurteilt, auch wenn das Kind zunächst munter wirkt.
11. Zigaretten, Tabak und Nikotinprodukte
Zigaretten, Zigarettenstummel im Aschenbecher, E-Zigaretten-Liquids, Nikotinbeutel, Kaugummis und Pflaster gehören zu den häufigsten Vergiftungsfällen bei Kleinkindern – ein Aschenbecher in Reichweite genügt.
Sofort
- Reste aus dem Mund entfernen und den Mund ausspülen lassen.
- Vergiftungsinformationszentrale anrufen: 01 406 43 43 – auch dann, wenn Ihr Kind noch keine Beschwerden hat.
- Kein Erbrechen auslösen, keine Milch geben.
- Ihr Kind in den nächsten Stunden aufmerksam beobachten.
Worauf Sie achten
Beschwerden setzen meist innerhalb von ein bis drei Stunden ein: Erbrechen, Blässe, vermehrter Speichelfluss, Schwitzen, Zittrigkeit, Unruhe, später Benommenheit. Die gute Nachricht: Die allermeisten dieser Vergiftungen verlaufen glimpflich – bei mehr als der Hälfte der dokumentierten Fälle traten überhaupt keine Beschwerden auf. Ärztlich untersucht gehört Ihr Kind, wenn es mehr als eine ganze Zigarette oder mehr als drei Zigarettenstummel gegessen hat, wenn es erbricht oder auffällig wirkt – und in jedem Fall bei E-Liquids, Nikotinbeuteln, Kaugummis oder Pflastern, denn diese enthalten Nikotin in deutlich höherer und rascher aufnehmbarer Form.
12. Sonnenstich
Ein Sonnenstich entsteht, wenn Kopf und Nacken längere Zeit direkter Sonne ausgesetzt waren; typisch sind hochroter Kopf, Kopfschmerzen, Übelkeit und Unruhe, oft erst Stunden später. Bringen Sie Ihr Kind sofort aus der Sonne in einen kühlen Raum, lagern Sie den Oberkörper leicht erhöht und kühlen Sie Kopf und Nacken mit feuchten Tüchern. Wichtig ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr in kleinen Schlucken; gegen Kopfschmerzen können Sie Nureflex geben. Nehmen die Kopfschmerzen zu, kommt Erbrechen dazu oder wirkt Ihr Kind auffallend schläfrig oder verwirrt, gehört es umgehend ärztlich begutachtet.
13. Stromunfall
Zuerst den Strom abschalten – erst dann das Kind berühren. Sicherung ausschalten oder Stecker ziehen. Solange der Strom fließt, würden Sie selbst zum Teil des Stromkreises. Bei Hochspannung (Bahnanlagen, Trafostation) unbedingt Abstand halten und ausschließlich die Rettung verständigen.
Sofort
- Ist das Kind bewusstlos oder atmet es nicht normal: 144 wählen und mit der Wiederbelebung beginnen.
- Ist es wach und ansprechbar: beruhigen, hinlegen, auf Ein- und Austrittsstellen des Stroms achten (kleine, oft unscheinbare Verbrennungen an Händen, Mund oder Füßen).
- Verbrennungen wie oben beschrieben versorgen.
Ärztlich abklären lassen
Nach einem Stromunfall gehört jedes Kind ärztlich untersucht – auch dann, wenn äußerlich nichts zu sehen ist. Der Strom kann den Herzrhythmus stören, weshalb ein EKG geschrieben wird. Ist das EKG unauffällig und das Kind beschwerdefrei, sind nach einem Unfall mit Haushaltsstrom (230 Volt) später auftretende Rhythmusstörungen nach heutiger Datenlage nicht zu erwarten. Kinder, die den Strom durch den Mund erlitten haben – etwa beim Kauen an einem Kabel –, brauchen zusätzlich eine Kontrolle der Mundschleimhaut, weil Nachblutungen noch Tage später möglich sind.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite ersetzt weder einen Erste-Hilfe-Kurs noch die ärztliche Untersuchung. Sie soll Ihnen helfen, im Ernstfall die ersten Schritte richtig zu setzen. Wir empfehlen allen Eltern einen Kurs „Erste Hilfe am Kind" – die Handgriffe lassen sich nicht aus einem Text erlernen. Genannte Medikamente sind Beispiele aus unserer Ordination und ersetzen keine individuelle Verordnung; Dosierungen richten sich nach Alter und Gewicht Ihres Kindes.
Wichtigste Quellen
- Erste Hilfe bei Verbrennungen und Verbrühungen sowie bei Stromunfällen – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), kindergesundheit-info.de
- Verbrennungen: Sofortmaßnahmen – Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, kinderaerzte-im-netz.de
- Stationäre Überwachung nach Stromunfall? – Fachausschuss Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
- Erste Hilfe bei Zahnunfällen und Zahnrettungsbox – zahnärztliche Fachinformationen der Landeszahnärztekammern
- Gehirnerschütterung (Commotio cerebri) bei Kindern – Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
- Verschlucken und Ersticken: Erste Hilfe bei Kindern – Universitätsklinikum Freiburg sowie Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder"
- Vergiftungen: Gefahren im Haushalt – Gesundheitsportal Österreich (gesundheit.gv.at) und Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) Wien
- Zigarettenstummel oder ungerauchte Zigaretten – wie gefährlich für Kleinkinder? Primary and Hospital Care, Schweiz
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