Was Fachgesellschaften konkret empfehlen
Vom WHO-Abschied 2019 von der starren Zwei-Stunden-Regel bis zu Chinas verbindlicher Spielzeitregel: die tatsächlichen Empfehlungen im Detail, samt der Frage, ab welchem Alter ein eigenes Smartphone sinnvoll ist.
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber erklärt den Forschungsstand zu Bildschirmzeit und digitalen Medien allgemein und richtet sich an Eltern und Bezugspersonen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Kinderärztin. Die Wirkung digitaler Medien hängt stark vom einzelnen Kind, vom Inhalt und von der Begleitung ab – pauschale Zeitgrenzen sind ein grober erster Anhaltspunkt, kein Maßstab für jedes Kind.
22 Der Ausgangspunkt: WHO 2019 und der Abschied von der starren Zwei-Stunden-Regel
Die einzige weltweit gültige Bildschirmzeit-Obergrenze für Kleinkinder stammt von der Weltgesundheitsorganisation. Ihre 2019 veröffentlichte Leitlinie zu Bewegung, sitzendem Verhalten und Schlaf bei Kindern unter fünf Jahren empfiehlt für unter Einjährige gar keine Bildschirmzeit, für Einjährige ebenfalls keine sitzende Bildschirmnutzung, und für Zwei- bis Vierjährige höchstens eine Stunde täglich, „weniger ist besser". Bemerkenswert an dieser Leitlinie ist, dass sie den ganzen Tagesablauf behandelt – Bildschirmzeit ist darin nur ein Teilaspekt neben mehr Bewegung und mehr Schlaf, nicht ein isoliertes Thema für sich. Die WHO selbst stuft die zugrunde liegende Evidenz für diese Grenzwerte als niedrig bis sehr niedrig ein: Es handelt sich, wie bei den meisten Zahlen in diesem Kapitel, um eine Setzung aus Beobachtungsstudien und dem Verdrängungsargument, nicht um eine an gemessene Schwelle.
Wie sehr sich das Denken seither weiterentwickelt hat, zeigt ein Blick zurück auf die US-amerikanische AAP. Bis 2016 empfahl sie Schulkindern und Jugendlichen eine pauschale Obergrenze von zwei Stunden täglich. 2016 gab sie diese Regel ausdrücklich auf, mit der Begründung, eine pauschale Stundenzahl bilde weder Inhalte noch Umstände noch das einzelne Kind ab. An ihre Stelle trat der individuell mit dem Kind ausgehandelte Family Media Use Plan – ein plausibles, aber nie selbst randomisiert auf Wirksamkeit geprüftes Werkzeug. Dieser Schritt von 2016 markiert den Beginn der Entwicklung, die 2026 in der neuen AAP-Stellungnahme mündet (siehe unten).
23 Spanien: ein politisches Gremium mit zwei sich widersprechenden Tabellen
Der spanische Ausschussbericht zu digitalen Umgebungen für Kinder und Jugendliche ist ein besonders lehrreicher Fall, weil er nicht von einer Fachgesellschaft, sondern per Ministerratsbeschluss als politisches Konsensgremium eingesetzt wurde – 50 Sachverständige erarbeiteten binnen sechs Monaten in sechs Arbeitsgruppen einen rund 210-seitigen Bericht mit 107 Maßnahmen. Das methodische Verfahren beruhte, wörtlich, auf der „Zusammenstellung, Durchsicht und Einbindung der Beiträge von Expertinnen und Experten" – einem Konsensverfahren, keiner systematischen Evidenzbewertung nach anerkannter Methodik.
Bemerkenswert ist, dass dieser eine Bericht zwei unterschiedliche Zeitgrenzen-Tabellen enthält. Eine an Familien gerichtete „Maßnahme 22" rät Sechs- bis Zwölfjährigen nur zu „punktueller" Nutzung und vom eigenen Smartphone bis 16 Jahre ab. Eine zweite, klinische Tabelle im separaten Gesundheitskapitel, unter Mitwirkung der spanischen Kinderärztegesellschaft AEP erarbeitet, erlaubt derselben Altersgruppe bis zu einer Stunde täglich und spricht ab 13 Jahren bereits von bis zu zwei Stunden – ergänzt um konkrete Alltagsregeln wie keinen Bildschirm ein bis zwei Stunden vor dem Schlafengehen, keine Geräte im Schlafzimmer, keine Geräte bei Tisch und die „20-20-20"-Regel fürs Auge. Für keine der Zahlen 3, 6, 12 oder 16 nennt der Bericht eine Studie, die zeigt, dass genau diese Grenze zu besserer psychischer Gesundheit führt – es sind Setzungen aus Entwicklungsargumenten und dem Datenschutzrecht, nicht aus Wirksamkeitsstudien.
24 Spanien: eine ungewöhnlich ehrliche Selbstauskunft – und eine praxistauglichere Alternative
Ungewöhnlich offen räumt derselbe spanische Bericht an zwei Stellen die Grenzen seiner eigenen Evidenz ein. Wörtlich heißt es, die wissenschaftliche Evidenz sei „schwach", weil die am häufigsten durchgeführten Studien querschnittlich seien und mit selbst ausgefüllten Fragebögen arbeiteten. Und an anderer Stelle wird ein interner Dissens zwischen einer „Gesundheitsschutz"- und einer „Digitalkompetenz"-Perspektive eingeräumt, der zu „Schlussfolgerungen und Empfehlungen führte, die sich in bestimmten Nuancen unterscheiden" – ohne dass der Bericht diesen Dissens weiter quantifiziert.
Praxistauglicher als beide Ausschusstabellen ist ein drittes spanisches Dokument: der „Plan Digital Familiar" der spanischen Kinderärztegesellschaft AEP, ein Online-Werkzeug, aus dem Familien einen eigenen, druckbaren Plan zusammenstellen. Es ist kein starrer Verbotskatalog, sondern ein Baukasten mit wählbaren, ergänzbaren Einzelregeln: Null bis sechs Jahre Nutzung möglichst vermeiden, „es gibt keine sichere Zeitspanne", mit Ausnahme kurzer Videoanrufe; sieben bis zwölf Jahre weniger als eine Stunde täglich inklusive Schule, erstes Smartphone hinauszögern; 13 bis 16 Jahre weniger als zwei Stunden inklusive Schule, ein bis zwei Stunden vor dem Schlafengehen gerätefrei. Für den Ansatz „schriftlicher Familienplan" selbst gibt es keine randomisierte Wirksamkeitsstudie, aber er ist frei zugänglich, sprachlich einfach und nicht an spanische Verhältnisse gebunden.
25 Frankreich: die Altersgrenzen 3, 6, 11, 13 und 15 – und ihre eigenen methodischen Vorbehalte
Die von der französischen Staatspräsidentschaft eingesetzte Expertenkommission „Enfants et écrans" übergab 2024 einen rund 140-seitigen Bericht mit 29 Leitvorschlägen. Sie hält es für nicht angebracht, dass Kinder vor 11 Jahren über ein Mobiltelefon verfügen, empfiehlt für Kinder unter drei Jahren keine Bildschirme und rät bis sechs Jahre davon ab; ab 11 Jahren soll ein Mobiltelefon ohne Internetzugang genügen, ab 13 Jahren kein Zugang zu sozialen Netzwerken bestehen, und erst ab 15 – dem symbolischen Alter der „digitalen Volljährigkeit" – soll der Zugang zu sozialen Netzwerken auf Plattformen mit „ethischem Design" beschränkt bleiben.
Bemerkenswert ist, was die Kommission ihrem eigenen Kapitel voranstellt: eine dreiteilige Einschränkung aus schwankender Studienqualität, überwiegend Assoziation statt Kausalität, und klinisch kleinen . Wörtlich: „Die Effekte, ob negativ oder positiv, sind schwach." Die meisten Studien erlaubten den Schluss auf eine Assoziation, könnten aber „keinen Kausalzusammenhang nachweisen". Diese Selbstauskunft wird in der öffentlichen Rezeption so gut wie nie mitzitiert – dabei gehört sie zum Bericht genauso wie die Zahlen 3/6/11/13/15 selbst.
26 Frankreich: von der vorsichtigen Akademie zur differenziertesten Bewertung
Deutlich zurückhaltender als der Kommissionsbericht von 2024 fielen bereits 2019 die gemeinsamen Empfehlungen dreier französischer Akademien aus – der Akademien für Wissenschaft, für Technologie und für Medizin – unter dem Titel „Aufruf zu einer begründeten Wachsamkeit". Für unter Dreijährige wird begleitete, maßvolle Nutzung ausdrücklich als Ausnahme erlaubt, nicht generell verboten; für Drei- bis Zehnjährige wird von eigenen Geräten abgeraten, aber keine kategorische Altersgrenze für Smartphones oder soziale Medien genannt. Diese mildere Formulierung ist für die Beratung oft praktikabler, weil sie auf Begleitung und Familiengeräte statt auf harte Verbote abstellt.
Am differenziertesten fällt die Bewertung des offiziellen wissenschaftlichen Beratungsgremiums des französischen Gesundheitsministeriums aus. Es bewertet die Evidenz getrennt nach Themenfeld: „widersprüchliche Elemente" bei Kognition und Lernen, aber „gesicherte" und mit der Nutzungsdauer zunehmende Effekte beim Schlaf, einen über den Mechanismus zugeschriebenen Zusammenhang beim Übergewicht, und – bemerkenswert – ausdrücklich auch positive Effekte in bestimmten Situationen. Zur Altersgrenze formuliert es präzise: Vor drei Jahren seien Bildschirme zu vermeiden, „wenn die Bedingungen einer elterlichen Interaktion nicht gegeben sind" – die entscheidende Bedingung ist damit die Begleitung, nicht das Gerät an sich.
27 Frankreich: die Altersmarken im Kindergesundheitsheft – „kein Bildschirm, auch nicht als Hintergrundgeräusch"
Seit Januar 2025 sind konkrete Altersmarken in das französische Kindergesundheitsheft integriert, das bei jeder Geburt ausgegeben wird – eine institutionelle Verankerung, die über eine bloße Empfehlung hinausgeht und mit dem österreichischen Mutter-Kind-Pass vergleichbar ist. Bemerkenswert ist eine Verschärfung gegenüber dem Kommissionsbericht: Vor drei Jahren soll „kein Bildschirm, auch nicht als Hintergrundgeräusch" laufen – eine ausdrückliche Erweiterung auf das im Bestand dieses Ratgebers bereits behandelte Problem des nebenher laufenden Fernsehers. Zwischen drei und sechs Jahren soll Bildschirmnutzung die Ausnahme bleiben, von sechs bis elf Jahren dürfen Kinder schrittweise digitale Werkzeuge nutzen, ab elf Jahren wird ein Telefon ohne Internetzugang empfohlen, vor 13 Jahren wird dringend von einem internetfähigen Smartphone abgeraten, und vor 15 Jahren sollen Kinder keinen Zugang zu sozialen Netzwerken haben.
Für die begleitenden Programme zu dieser amtlichen Elternberatung wurden keine eigenen Wirksamkeitsnachweise gefunden. Übertragbar ist trotzdem die Idee selbst: konkrete Altersmarken direkt in jenes Dokument zu integrieren, das ohnehin jede Familie erhält.
28 Italien: von der Vorschul-Leitlinie 2018 zur strengen Fachempfehlung 2026
Die italienische Kinderärztegesellschaft SIP veröffentlichte 2018 ihre maßgebliche Leitlinie für Vorschulkinder: keine Geräte unter zwei Jahren, keine Geräte bei Mahlzeiten, mindestens eine Stunde bildschirmfrei vor dem Schlafengehen, für Zwei- bis Fünfjährige höchstens eine Stunde täglich, für Fünf- bis Achtjährige höchstens zwei Stunden, stets in Anwesenheit eines Erwachsenen. Eine zweite Leitlinie von 2019 richtete sich an Jugendliche und betonte vor allem den Gesprächsansatz: Jugendliche sollen eingeladen werden, kritisch über die eigene Nutzungsdauer nachzudenken, klare Regeln zu Mahlzeiten, Hausaufgaben und Schlafenszeit sollen vereinbart werden, und Screening-Fragen zum Online-Leben sollen fixer Bestandteil der kinderärztlichen Untersuchung werden.
2026 legte die SIP-Kommission für digitale Abhängigkeit eine systematische Übersicht mit deutlich strengeren Altersgrenzen vor: ein eigenes Smartphone frühestens mit 13 Jahren, bis dahin einfache Geräte ohne Internetzugang; sozialen Medien idealerweise erst ab 18, keinesfalls vor 14 Jahren; kein Gerät bei Mahlzeiten, vor dem Schlafengehen oder im Schlafzimmer. Diese Übersicht enthält allerdings keine eigenen italienischen epidemiologischen Daten – alle Effektzahlen stammen aus internationaler Literatur, und die Altersgrenzen 13, 14 und 18 sind eine normative Setzung der Fachgesellschaft, keine aus eigenen Daten abgeleitete Schwelle.
29 Italien: die Elternkommunikation – und was davon am besten belegt ist
2025 veröffentlichte dieselbe SIP-Kommission ein italienischsprachiges Elterndossier namens „Il bambino digitale", das die Fachposition in einfacher Sprache zusammenfasst, mit Altersstufen und thematischen Infoblättern zu Körpergesundheit, Kognition, Schlaf, Augen, digitaler Abhängigkeit und Cybermobbing. Für die dort zusätzlich genannten Einzelzahlen – etwa eine behauptete „Verdopplung des Risikos bei bereits 30 Minuten" – ließ sich keine Primärstudie zuordnen; sie sollten deshalb nicht ungeprüft übernommen werden.
Fasst man alle italienischen Fachgesellschaftsdokumente von 2018 bis 2026 zusammen, ergibt sich ein konsistentes Bündel an Alters- und Situationsregeln. Am stärksten belegt sind dabei durchgehend die situativen Regeln – kein Gerät bei Tisch, keines im Schlafzimmer, eine bildschirmfreie letzte Stunde vor dem Schlafen, das Gerät nicht als Beruhigungsmittel einsetzen. Am schwächsten belegt sind die konkreten Altersgrenzen 13, 14 und 18 selbst: Sie sind, wie die gesamte italienische Fachliteratur selbst einräumt, überwiegend Expertenkonsens, keine an Daten gemessenen Grenzwerte.
30 Was Fachgesellschaften empfehlen
Auch Leitlinien unterscheiden sich erheblich. Das allein zeigt bereits, dass es keine naturwissenschaftlich exakt bestimmte Grenze gibt, ab der beispielsweise 59 Minuten „gesund“ und 61 Minuten „schädlich“ wären.
Die WHO empfiehlt für Säuglinge keine sitzende Bildschirmzeit. Für einjährige Kinder wird Bildschirmzeit ebenfalls nicht empfohlen. Für Zweijährige sowie Drei- bis Vierjährige wird höchstens etwa eine Stunde pro Tag empfohlen, wobei weniger als besser gilt. Diese Empfehlungen sind Teil eines 24-Stunden-Konzepts, das Bewegung, Schlaf und sitzende Tätigkeiten gemeinsam betrachtet.
Die deutsche AWMF-S2k-Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs empfiehlt für Kinder unter drei Jahren möglichst keine aktive oder passive Bildschirmmediennutzung. Für Drei- bis Sechsjährige werden an einzelnen Tagen höchstens etwa 30 Minuten genannt, für Sechs- bis Neunjährige ungefähr 30 bis 45 Minuten Freizeitnutzung. Für Neun- bis Zwölfjährige werden etwa 45 bis 60 Minuten täglich als Orientierung angegeben. Im Jugendalter von zwölf bis 16 Jahren werden ungefähr ein bis zwei Stunden Freizeitbildschirmzeit pro Tag genannt; für ältere Jugendliche gelten stärker individuelle, reifeabhängige Vereinbarungen. Die Leitlinie empfiehlt außerdem keine Bildschirmgeräte im Schlafzimmer, keine Bildschirmnutzung während gemeinsamer Mahlzeiten und eine bildschirmfreie Stunde vor dem Schlafengehen.
Diese Zahlen sollten als konsensbasierte Orientierungshilfen und nicht als biologisch exakt validierte Grenzwerte verstanden werden.
Ein gemeinsames europäisches Positionspapier der European Academy of Paediatrics und der European Confederation of Primary Care Paediatricians aus dem Jahr 2026 empfiehlt ebenfalls eine sehr zurückhaltende Nutzung im frühen Kindesalter. Unter zwei Jahren sollen Bildschirmmedien – mit Ausnahme interaktiver Videoanrufe – möglichst vermieden werden. Für Vorschulkinder wird eine hochwertige, altersgerechte Nutzung unter Begleitung Erwachsener und ungefähr höchstens eine Stunde täglich empfohlen. Der Schwerpunkt liegt ausdrücklich darauf, dass Bildschirmmedien Schlaf, körperliche Aktivität, freies Spiel und reale soziale Interaktionen nicht verdrängen.
Die Italienische Gesellschaft für Pädiatrie veröffentlichte 2026 besonders restriktive Empfehlungen. Sie rät dazu, ein persönliches, vollwertiges Smartphone möglichst bis mindestens etwa 13 Jahre hinauszuzögern und jüngeren Kindern gegebenenfalls einfachere Kommunikationsgeräte zu geben. Auch unbeaufsichtigter Internetzugang und soziale Medien sollen deutlich später erfolgen. Diese Empfehlungen beruhen auf einer systematischen Literaturübersicht, enthalten bei den genauen Altersgrenzen aber zwangsläufig auch fachgesellschaftlichen Konsens und Vorsorgeüberlegungen – es gibt keine , die etwa beweist, dass der 13. Geburtstag eine biologische Sicherheitsgrenze darstellt.
Die neue AAP-Stellungnahme von 2026 bewegt sich bei älteren Kindern und Jugendlichen dagegen noch stärker weg von einer einzigen Stundenobergrenze. Sie betrachtet Medien als Teil eines gesamten digitalen Ökosystems. Entscheidend sind Qualität, Entwicklungseignung, Sicherheit, kommerzielle Manipulation, problematische Designmechanismen, Schlaf, Bewegung, Beziehungen und individuelle Verletzlichkeit.
Die unterschiedlichen Empfehlungen widersprechen sich daher weniger, als es zunächst scheint. Praktisch stimmen nahezu alle Fachgesellschaften in einigen Punkten überein: Im Kleinkindalter sollte Bildschirmnutzung sehr begrenzt sein; Schlaf und Bewegung dürfen nicht verdrängt werden; Essen und Schlafzimmer sollten möglichst bildschirmfreie Bereiche sein; Eltern sollten Inhalte kennen und begleiten; und problematischer Kontrollverlust ist wichtiger als die reine Stoppuhr.
31 Japan: von der klinischen Setzung 2004 zur WHO-Übernahme 2024 – und der verdoppelten Verordnung dazwischen
Der japanische Kinderärzteverband veröffentlichte bereits 2004 fünf Empfehlungen: kein Fernsehen oder Video bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr, kein Bildschirm beim Stillen oder bei Mahlzeiten, höchstens zwei Stunden Gesamtmedienzeit und höchstens 30 Minuten Videospiele täglich, kein Fernseher oder Computer im Kinderzimmer, gemeinsam mit dem Kind Nutzungsregeln erstellen. Der Verband stützte sich dabei ausdrücklich auf klinische Fallberichte, nicht auf eine systematische Evidenzsynthese – die Zahlen waren von Anfang an Richtwerte, keine gemessene Schwelle.
2024 fasste derselbe Verband seine Elternbotschaft neu und ersetzte die eigenen Zahlen von 2004 durch die internationale WHO-Leitlinie: unter zwei Jahren kein Bildschirm, zwei bis vier Jahre weniger als eine Stunde täglich, ergänzt um Schlafempfehlungen und mindestens zwei Stunden Spiel im Freien gegen Kurzsichtigkeit. Dazwischen liegt ein lehrreicher Umweg: Eine Präfekturverordnung der Region Kagawa griff 2020 die alten Verbandszahlen von 2004 auf und verdoppelte sie kurzerhand zu einem Richtwert von 60 bis 90 Minuten Spielzeit und einem Smartphone-Ende um 21 bis 22 Uhr – ohne dafür eine eigene Evidenz vorzulegen. Die japanische Regierung erklärte später im nationalen Parlament schriftlich, sie verfüge „noch nicht über wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse" zu Mechanismus, Vorbeugung und Behandlung der Spielsucht, und ein Kausalzusammenhang zwischen Spielzeit und Störungsausbruch sei „nicht bewiesen".
32 China: die konkreteste staatliche Zeitvorgabe der Welt – und eine bindende Spielzeitregel obendrauf
Keine staatliche Stelle der Welt hat Bildschirmzeit bislang so kleinteilig geregelt wie China. Ein 2023 als Entwurf veröffentlichter „Minderjährigenmodus" der chinesischen Internetverwaltung sieht gestaffelte Tageslimits vor: unter acht Jahren höchstens 40 Minuten, acht bis unter 16 Jahre höchstens eine Stunde, 16 bis unter 18 Jahre höchstens zwei Stunden, dazu eine Nachtsperre von 22 bis 6 Uhr. Ob und in welcher endgültigen Fassung diese Leitlinie tatsächlich erlassen wurde, ließ sich nicht abschließend klären – sie sollte deshalb als Entwurf, nicht als geltendes Recht gelten.
Konkreter belegbar und tatsächlich in Kraft ist Chinas nationales Kurzsichtigkeitsprogramm, das neben politischen Zielprozentsätzen zur Kurzsichtigkeits- auch Alltagsregeln enthält: mindestens 60, nach der Leitlinie von 2024 sogar mindestens 120 Minuten natürliches Tageslicht im Freien täglich, für Vorschulkinder Bildschirmnutzung einzeln nicht über 15 Minuten und kumuliert nicht über eine Stunde täglich. Anders als die politischen Zielprozentsätze ist die Freiluft-Empfehlung durch international gut gestützt. Verbindlich geltendes Recht ist außerdem eine seit 2021 in Kraft befindliche Spielzeitregel: Online-Spieleanbietern ist es untersagt, Minderjährigen außerhalb von freitags, samstags, sonntags und Feiertagen jeweils 20 bis 21 Uhr überhaupt Spieldienste anzubieten – macht höchstens drei Stunden in einer gewöhnlichen Woche, mit Bußgeldrahmen für Anbieter, die sich nicht daran halten.
33 Brasilien: die Empfehlung, die praktisch jede Familie erreicht
Die brasilianische Kinderärztegesellschaft SBP empfiehlt: bis zwei Jahre keine Bildschirme, zwei bis fünf Jahre höchstens eine Stunde täglich mit Begleitung, sechs bis zehn Jahre höchstens ein bis zwei Stunden mit Begleitung, elf bis 17 Jahre zwei bis drei Stunden für Bildschirme und Videospiele zusammen, „nie bis in die Nacht durchspielen". Für alle Altersgruppen gilt zusätzlich: kein Bildschirm bei Mahlzeiten, ein bis zwei Stunden Abstand vor dem Schlafen, keine Geräte allein im Kinderzimmer.
Was diese Empfehlung von allen anderen in diesem Kapitel unterscheidet, ist ihre Verankerung: Sie steht in der Caderneta da Criança, dem brasilianischen Äquivalent zum Mutter-Kind-Pass, und erreicht damit praktisch jede Familie im Land – die stärkste institutionelle Verankerung einer kinderärztlichen Bildschirmempfehlung in diesem gesamten Vergleich. Die konkreten Stundenwerte für Schulkinder und Jugendliche liegen dabei spürbar unter dem, was in Österreich oder Deutschland tatsächlich gemessen wird, und dürften für viele Familien als Alltagsziel unrealistisch sein. Die drei situativen Regeln – kein Bildschirm bei Tisch, Abstand vor dem Schlafen, kein Gerät allein im Kinderzimmer – sind dagegen konkret und für jede Familie leicht umzusetzen, unabhängig von der genauen Stundenzahl.
34 Ab welchem Alter ein eigenes Smartphone?
Die derzeitige Forschung liefert kein exaktes Alter, an dem ein Smartphone plötzlich sicher wird.
Ein Kind mit neun Jahren kann sehr verantwortungsvoll mit einem eingeschränkten Gerät umgehen, während ein 14-jähriger Jugendlicher erhebliche Schwierigkeiten mit Selbstkontrolle, Schlaf oder sozialen Medien haben kann.
Die deutsche Leitlinie nennt ein eigenes Smartphone frühestens ungefähr ab neun Jahren und bevorzugt eher einen späteren Zeitpunkt um zwölf Jahre, kombiniert mit eingeschränktem Internetzugang und elterlicher Begleitung. Die italienische Fachgesellschaft plädiert 2026 dafür, ein vollwertiges Smartphone möglichst bis mindestens 13 Jahre aufzuschieben. Die österreichische Handyregelung an Schulen setzt mit der achten Schulstufe implizit eine ähnliche Marke: Bis dahin soll das Gerät im Schulalltag ohnehin keine Rolle spielen.
Aus wissenschaftlicher Sicht spricht daher viel dafür, die Entscheidung nicht nur vom Geburtstag abhängig zu machen. Relevant sind Reife, Impulskontrolle, Schlafverhalten, Verständnis von Datenschutz, Umgang mit Fremden, Fähigkeit zur Einhaltung gemeinsamer Regeln und die Frage, ob tatsächlich bereits ein vollständig internetfähiges Smartphone benötigt wird.
Für jüngere Kinder kann ein Gerät mit Telefon- und Nachrichtenfunktion ohne freie soziale Medien und ohne uneingeschränkten App-Zugang viele praktische Bedürfnisse erfüllen, ohne sofort das gesamte digitale Ökosystem zu öffnen.
35 Australien: das erste gesetzliche Mindestalter für soziale Medien – und was drei Monate danach davon zu sehen war
Einen anderen Weg als alle bisher genannten Länder geht Australien: Als erstes Land der Welt führte es am 10. Dezember 2025 ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für soziale Medien ein. Die Pflicht liegt dabei ausdrücklich bei den Plattformen, die „angemessene Schritte" unternehmen müssen, um unter 16-Jährige am Erstellen oder Behalten eines Kontos zu hindern – nicht bei Kindern oder Eltern. Betroffen sind schätzungsweise 1,19 Millionen junge Menschen. Was die ersten unabhängigen Wirkungsdaten rund drei Monate nach Inkrafttreten zeigen, folgt ausführlich in Kapitel 177 im Gesetzeskapitel dieses Ratgebers.
36 Spanien und Frankreich: ein Gesetz, das noch nicht existiert, und eines, das existiert, aber nicht wirkt
Auch anderswo in Europa zeigt sich, wie schwer sich gesetzliche Altersgrenzen tatsächlich durchsetzen lassen. Spanien hat bislang noch kein eigenes Gesetz zum Schutz Minderjähriger in digitalen Umgebungen. Ein Entwurf liegt seit April 2025 im Parlament und sieht unter anderem eine Anhebung des datenschutzrechtlichen Einwilligungsalters von 14 auf 16 Jahre, eine verpflichtende, für Nutzerinnen und Nutzer kostenlose Kindersicherung ab Werk sowie ein Verbot von Lootboxen für Minderjährige vor – ist aber, Stand September 2026, weiterhin in Beratung. In der öffentlichen Berichterstattung wird der Entwurf regelmäßig so dargestellt, als gälte er bereits.
Frankreich zeigt den umgekehrten Fall: Ein 2023 beschlossenes Gesetz schreibt ein Mindestalter von 15 Jahren für soziale Netzwerke vor – ist aber bis heute nicht in Kraft getreten, weil sein Inkrafttreten an ein Dekret gebunden ist, das erst nach positiver Rückmeldung der EU-Kommission ergehen darf, und diese Rückmeldung liegt nicht vor. In der Praxis gilt deshalb weiterhin nur das von den Plattformen selbst gesetzte Mindestalter von 13 Jahren. Die offizielle französische Elternplattform beschreibt die 15-Jahre-Schwelle inzwischen selbst nur noch als laufende „europäische Überlegung", nicht als geltendes Recht. Für österreichische Eltern folgt aus beiden Beispielen dieselbe Lehre: Eine im Gesetzblatt stehende Altersgrenze ist nicht automatisch eine im Alltag wirksame Grenze.
Alle Kapitel dieses Ratgebers
- 1. Warum Fachgesellschaften so uneinig sind, wie viel zu viel ist Abschnitt 1–7 · 7
- 2. Wie belastbar die Studien wirklich sind Abschnitt 8–21 · 14
- 3. Was Fachgesellschaften konkret empfehlen Abschnitt 22–36 · 15
- 4. Was Kinder tatsächlich nutzen: ein Ländervergleich Abschnitt 37–56 · 20
- 5. Bildschirmzeit und psychische Gesundheit Abschnitt 57–69 · 13
- 6. Soziale Medien im Besonderen Abschnitt 70–79 · 10
- 7. Schlaf: einer der bestbelegten Problembereiche Abschnitt 80–93 · 14
- 8. Bewegung, Fitness und Übergewicht Abschnitt 94–100 · 7
- 9. Kurzsichtigkeit: Bildschirm oder Naharbeit? Abschnitt 101–109 · 9
- 10. Kleinkinder: Sprache und Entwicklung Abschnitt 110–119 · 10
- 11. Schule, ADHS und Autismus Abschnitt 120–130 · 11
- 12. Cybermobbing und Übergriffe Abschnitt 131–142 · 12
- 13. Handyverbote in Schulen – auch in Österreich Abschnitt 143–154 · 12
- 14. Wann aus Gewohnheit ein Problem wird Abschnitt 155–164 · 10
- 15. Pornografie und ungewollte Inhalte: was wir wissen Abschnitt 165–173 · 9
- 16. Gesetze zu Mindestalter und Altersverifikation Abschnitt 174–181 · 8
- 17. Strahlung und was digitale Medien auch können Abschnitt 182–186 · 5
- 18. Wie Eltern Bildschirmzeit praktisch regeln Abschnitt 187–198 · 12
- 19. Fragen, das Gespräch und Anlaufstellen in Österreich Abschnitt 199–207 · 9
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