Sexuelle Gesundheit und Aufklärung
Aufklärung ist kein einmaliges Gespräch, sondern viele kleine. Dazu Verhütung, die HPV-Impfung – und ein internationales Lehrstück darüber, wie schnell Vertrauen verlorengeht.
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber erklärt die Pubertät allgemein und richtet sich an Eltern, Bezugspersonen und an Jugendliche selbst. Er ersetzt keine Untersuchung und keine Beratung durch Ihre Kinderärztin. Die Altersangaben in diesem Ratgeber beschreiben Bandbreiten, keine Grenzwerte für ein einzelnes Kind: Ob eine Entwicklung abklärungsbedürftig ist, hängt immer vom Gesamtbild ab – vom Wachstumsverlauf, von der Familiengeschichte und von den übrigen Befunden. Die Fachgesellschaften verschiedener Länder ziehen die Grenzen zudem unterschiedlich; wo das so ist, steht es im Text.
Die Pubertät
Was im Körper geschieht, was normal ist und wann eine Abklärung nötig ist
Elternverständlicher, wissenschaftlich fundierter Überblick
Dieser Ratgeber beschreibt, was in der Pubertät körperlich geschieht, wann sie üblicherweise beginnt, was zu früh und was zu spät ist, wie Wachstum, Knochen, Schlaf und Gehirn sich verändern und woran Sie erkennen, dass eine ärztliche Abklärung sinnvoll ist. Er stützt sich auf Leitlinien und Veröffentlichungen von Fachgesellschaften aus neun Sprachräumen, auf amtliche Erhebungen und auf . Wo eine Zahl unsicher ist, steht das ausdrücklich dabei. Wo Leitlinien einander widersprechen, stehen beide Werte nebeneinander, und es wird gesagt, welche Fachgesellschaft welchen Wert nennt. Es wird nirgends gemittelt.
Der Text ist so geschrieben, dass Jugendliche ihn neben ihren Eltern lesen können. Er ersetzt kein persönliches Gespräch und keine Untersuchung. Was ein einzelnes Kind braucht, hängt von seiner Entwicklung, seiner Familiengeschichte und seiner gesundheitlichen Verfassung ab. Wenn Sie sich Sorgen machen, ist das ein ausreichender Grund für einen Termin in der Ordination. Sie müssen sich nicht sicher sein, bevor Sie fragen.
Eine Vorbemerkung zu den Zahlen. Die Pubertät ist ein Bereich, in dem sehr viele Zahlen kursieren und erstaunlich wenige davon gut belegt sind. Für Österreich gibt es weder eine eigene Erhebung der Reifestadien noch ein eigenes Durchschnittsalter der ersten Regelblutung. Die nächstliegenden Daten stammen aus Deutschland, die nächstliegenden Leitlinien aus dem deutschsprachigen Raum. Beides wird hier so gekennzeichnet.
170 Warum Aufklärung so früh beginnen sollte wie möglich
Eine der hartnäckigsten Sorgen von Eltern lautet: Wenn ich zu früh und zu offen über Sexualität spreche, mache ich mein Kind früher sexuell aktiv. Die Weltgesundheitsorganisation fasst die vorliegende Evidenz dazu eindeutig zusammen: Umfassende Sexualaufklärung verzögert in manchen Zusammenhängen sogar den ersten Geschlechtsverkehr, erhöht die Verwendung von Kondomen und Verhütungsmitteln und senkt Risikoverhalten. Es gibt laut WHO keinen Beleg dafür, dass umfassende Aufklärung Sexualität oder Risikoverhalten fördert. Programme, die sowohl das Hinauszögern des ersten Mals als auch Verhütung thematisieren, wirken besser als Programme, die ausschließlich Enthaltsamkeit predigen.
Eine aus 34 Studien, davon 20 randomisiert-kontrollierte, unterlegt das mit Zahlen zu Wissen, Einstellung und Selbstwirksamkeit – mit dem Vorbehalt, dass die verwendete Effektmetrik in der Publikation uneinheitlich benannt ist und den en nach am ehesten als zu lesen ist. Die Kernaussage bleibt davon unberührt: Aufklärung schützt, sie gefährdet nicht.
171 Was die Sexualaufklärung in Österreich vorsieht
Für Österreichs Schulen gilt der Grundsatzerlass Sexualpädagogik des Bildungsministeriums, zuletzt 2018 neu aufgelegt. Er ordnet Sexualpädagogik keinem einzelnen Fach zu, sondern verankert sie als Unterrichtsprinzip in allen Lehrplänen – von der Literatur im Deutschunterricht bis zum Körperbewusstsein im Sportunterricht. Der Erlass beruft sich ausdrücklich auf die gemeinsam von der Weltgesundheitsorganisation und der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entwickelten „Standards für Sexualaufklärung in Europa" von 2011.
Eine Formulierung, die für dieses ganze Kapitel gilt
Zeitgemäße Sexualpädagogik beginnt, so der Erlass, altersentsprechend in der frühen Kindheit und setzt sich bis ins Erwachsenenalter fort. Und: In diesem Prozess spielen Eltern neben Kindergarten und Schule eine zentrale Rolle. Die Schule ergänzt die elterliche Aufklärung, sie ersetzt sie nicht.
172 Ein Gesetz, das zwei Jahrzehnte kaum wirkte
Ein Blick nach Frankreich zeigt, was aus einer guten Vorschrift ohne konsequente Umsetzung werden kann. Seit einem Gesetz von 2001 schreibt der französische Bildungskodex mindestens drei Aufklärungseinheiten pro Schuljahr in allen Schulstufen vor. Weil diese Vorgabe in der Praxis kaum eingehalten wurde, hat das französische Bildungsministerium erst 2025 – mehr als zwei Jahrzehnte später – ein verbindliches, ausformuliertes Curriculum erlassen, das seit dem Schuljahr 2025/26 gilt.
Die Lehre daraus ist nicht auf Frankreich beschränkt: Ein Gesetz allein, ohne konkretes Curriculum und ohne Kontrolle der Umsetzung, kann über Jahrzehnte weitgehend wirkungslos bleiben. Österreichs Grundsatzerlass ist zwar kein Gesetz im engeren Sinn, aber ebenso auf die tatsächliche Umsetzung in jeder einzelnen Schule und Klasse angewiesen.
173 Was österreichische Jugendliche über Sex berichten
Die österreichische HBSC-Erhebung 2021/22 zeigt: In den Schulstufen 9 und 11 hatten 25 Prozent der Mädchen und 24 Prozent der Burschen bereits Geschlechtsverkehr. 87 Prozent waren dabei beim ersten Mal 14 Jahre oder älter – umgekehrt heißt das, dass 13 Prozent ihr erstes Mal vor dem 14. Geburtstag hatten. Das Kondom ist das mit Abstand am häufigsten genutzte Verhütungsmittel, allein in rund 35 Prozent und gemeinsam mit der Pille in weiteren 19 Prozent der Fälle. Ungefähr 17 Prozent der sexuell aktiven Schülerinnen und Schüler verhüteten beim letzten Mal gar nicht oder mit einer unsicheren Methode.
Erstmals wurde in dieser Erhebung auch die sexuelle Orientierung erfasst: Als heterosexuell bezeichneten sich in der 9. Schulstufe 75,4 Prozent der Mädchen und 93,3 Prozent der Burschen, in der 11. Schulstufe 79,1 Prozent beziehungsweise 91,1 Prozent.
174 Verhütung beim ersten Mal: Vergleichszahlen mit Vorsicht zu lesen
Ein Blick über die Grenze zeigt, wie unterschiedlich sich dieselbe Frage beantworten lässt. In Spanien ist der Anteil sexuell aktiver Jugendlicher seit 2006 nahezu unverändert, doch die Kondomnutzung beim letzten Mal ist seit 2002 um 18 gefallen, von 83,8 auf 65,5 Prozent – ohne dass die Pille diesen Rückgang aufgefangen hätte. Stattdessen ist der Anteil unsicherer Methoden gestiegen: Rund jeder vierte spanische Jugendliche mit Koituserfahrung nutzt eine unsichere Methode gegen Schwangerschaft, jeder dritte eine unsichere Methode gegen Geschlechtskrankheiten.
Für Italien kursieren ähnliche Zahlen zum Sexualverhalten Jugendlicher – ein durchschnittliches Erstalter von rund 15 Jahren, rund 40 Prozent ohne Verhütung vor dem 17. Geburtstag –, doch der zugrunde liegende Rechercheberich hält ausdrücklich fest, dass diese Werte aus einer Suchzusammenfassung stammen, deren Primärquellen technisch nicht auslesbar waren. Sie werden hier bewusst nicht als gesicherte Zahl übernommen.
175 Langzeitverhütung: sicherer als ihr Ruf
Die beiden großen amerikanischen Fachgesellschaften für Gynäkologie und für Kinderheilkunde positionieren sich hier klar: Langwirksame reversible Verhütungsmethoden – das Hormonimplantat und die Spirale – haben bei Jugendlichen eine höhere Wirksamkeit, höhere Fortführungsraten und höhere Zufriedenheit als kurzwirksame Methoden wie die Pille. Komplikationen sind selten und unterscheiden sich kaum zwischen Jugendlichen und erwachsenen Frauen. In einer amerikanischen Erhebung nutzten zwar 82 Prozent der gefährdeten Jugendlichen überhaupt eine Verhütungsmethode, aber nur 59 Prozent eine hochwirksame.
Weil Jugendliche gleichzeitig ein höheres Risiko für sexuell übertragbare Infektionen tragen, empfehlen beide Fachgesellschaften zusätzlich die konsequente Kondomnutzung – die sogenannte Doppelmethode: eine hochwirksame Methode gegen Schwangerschaft plus Kondom gegen Infektionen. Das Kondom bleibt also auch bei zuverlässiger Langzeitverhütung Pflicht, nicht Kür.
176 Was Verhütung in Österreich kostet – und was nicht
Der Verhütungsbericht 2024 des Gesundheitsministeriums zeichnet ein eindeutiges Bild: 50 Prozent der Frauen in Österreich tragen die Kosten für Verhütung allein, nur 27 Prozent teilen sie sich. In einer Bedarfserhebung gaben 36,6 Prozent der befragten Frauen an, ihr Verhütungsverhalten würde sich ändern, gäbe es eine Kostenübernahme. Im europäischen Vergleich des „Contraception Policy Atlas Europe 2024" liegt Österreich gegenüber West- und Nordeuropa vor allem wegen der fehlenden Kostenübernahme und erschwerter Zugänge zur Verhütungsberatung an hinterer Stelle.
Als Reaktion läuft seit Herbst 2024 in Vorarlberg ein Pilotprojekt mit rund einer Million Euro Budget für 3.500 Frauen zwischen 14 und 45 Jahren, befristet bis Ende 2026. Ob daraus eine bundesweite Regelung wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen.
177 Der Kontrast: wie andere Länder das lösen
Deutschland und Frankreich zeigen, wie anders diese Frage geregelt sein kann. In Deutschland zahlt die gesetzliche Krankenkasse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zum vollendeten 22. Lebensjahr – ein deutlich weiterreichender Anspruch als in Österreich. Frankreich ist noch weiter gegangen: Seit 2022 übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für Verhütung zu 100 Prozent ohne Vorauszahlung, seit 2023 gilt das auch für Kondome und für die Notfallverhütung, unabhängig vom Alter. Allein 2024 wurden in Frankreich 13,5 Millionen Kondome mit voller Kostenübernahme an unter 26-Jährige ausgegeben.
Ob dieses französische Modell die tatsächliche Verhütungspraxis verändert hat, ist bislang nicht förmlich evaluiert – die Einführung allein ist kein Wirksamkeitsnachweis. Für österreichische Eltern bleiben diese Regelungen vor allem eines: ein Kontrastpunkt, der zeigt, dass die österreichische Kostenlage kein europäischer Standard, sondern eine von mehreren möglichen Lösungen ist.
178 Die Pille danach in Österreich
Die Notfallverhütung, umgangssprachlich „Pille danach", ist in Österreich ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Zwei Wirkstoffe stehen zur Verfügung: Levonorgestrel wirkt bis maximal 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr, Ulipristalacetat bis maximal 120 Stunden. Die Kosten trägt die Betroffene grundsätzlich selbst; Frauen ohne eigenes Einkommen können die Pille danach kostenfrei über eine Familienberatungsstelle der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung erhalten.
Zu den kursierenden Preisangaben – häufig zwischen 17 und 40 Euro genannt – und zur ebenfalls kursierenden Aussage, es gebe keine Altersgrenze für den Kauf, liegt keine verifizierte behördliche Bestätigung vor; die zuständige Ministeriumsseite nennt dazu nichts Ausdrückliches. Beides ist deshalb als „Zahl nicht verifiziert" zu behandeln, nicht als gesicherte Information.
179 Schutzalter im österreichischen Strafrecht
Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gilt eine Person in Österreich als unmündig; sexuelle Handlungen mit Unmündigen sind grundsätzlich strafbar. Das Gesetz kennt allerdings sogenannte Alterstoleranzklauseln für etwa gleichaltrige Jugendliche, die oft falsch wiedergegeben werden. Beim Beischlaf bleibt ein Täter straffrei, wenn sein Alter das der unmündigen Person um nicht mehr als drei Jahre übersteigt und die unmündige Person mindestens 13 Jahre alt ist – vorausgesetzt, es liegt keine schwere oder nachhaltige Beeinträchtigung vor. Bei sonstigen geschlechtlichen Handlungen liegt die Toleranzgrenze bei vier Jahren Altersunterschied, die Mindestgrenze bei 12 Jahren.
Diese Klauseln sollen verhindern, dass etwa gleichaltrige Jugendliche mit einvernehmlichen Beziehungen strafrechtlich verfolgt werden – sie heben das Schutzalter von 14 Jahren aber nicht grundsätzlich auf, sondern gelten nur unter engen Voraussetzungen.
180 Schwangerschaftsabbruch: unterschiedliche Rechtslagen im Ausland
Ein Blick auf zwei europäische Nachbarländer zeigt, wie unterschiedlich Gesetzgeber die Frage der Minderjährigkeit beim Schwangerschaftsabbruch lösen. In Spanien können Frauen ab 16 Jahren seit einer Gesetzesänderung 2023 ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertretung selbst darüber entscheiden – eine 2015 eingeführte Elternzustimmungspflicht wurde damit wieder abgeschafft. In Italien braucht eine Minderjährige für einen Abbruch in den ersten 90 Tagen grundsätzlich die Zustimmung eines Elternteils; verweigern die Eltern diese oder sprechen schwerwiegende Gründe gegen ihre Einbindung, kann ein Vormundschaftsrichter die Minderjährige binnen fünf Tagen selbst ermächtigen.
Beide Regelungen sind auf Österreich nicht übertragbar und werden hier ausschließlich als Kontrastfolie dokumentiert. In Frankreich sinkt die Rate der Schwangerschaftsabbrüche bei unter 20-Jährigen seit zehn Jahren deutlich, von 8,7 auf 5,5 pro Tausend, während sie insgesamt leicht steigt; ein ursächlicher Zusammenhang mit der seit 2022 kostenlosen Verhütung wird in der amtlichen Statistik ausdrücklich nicht hergestellt.
181 HPV: was die Impfung leistet
Bevor es um den lehrreichsten Fall der gesamten Recherche geht, kurz zur Sache selbst: Die Impfung gegen humane Papillomviren schützt vor einer Gruppe von Viren, die Gebärmutterhalskrebs und mehrere weitere Krebsarten auslösen können. In Österreich steht die neunvalente HPV-Impfung im kostenfreien Impfprogramm vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zur Verfügung, geimpft im 1+1-Schema mit einem Abstand von 6 bis 12 Monaten zwischen den beiden Dosen, für Mädchen und Buben gleichermaßen. Sie erfolgt auch im Rahmen von Schulimpfungen, vorzugsweise in der 4. Schulstufe.
Am besten wirkt die Impfung zwischen 9 und 11 Jahren – in diesem Alter ist sie am wirksamsten, der Schutz besonders langanhaltend, und sie erfolgt dann in aller Regel vor den ersten sexuellen Kontakten. Genau dieser Zeitpunkt – früh, vor jeder eigenen Betroffenheit – ist es auch, der das folgende japanische Beispiel so lehrreich macht.
182 Japan, Teil 1: eine Impfung wird ausgesetzt
2013 nahm Japan die HPV-Impfung in seinen Pflichtimpfplan auf. Nur zwei Monate später, am 14. Juni 2013, setzte das japanische Gesundheitsministerium die aktive Empfehlung der Impfung wieder aus – ein Fachexpertengremium reagierte damit auf Berichte über breit gestreute Schmerzen weit über die Einstichstelle hinaus. Die Impfung blieb formal verfügbar, aber Ärztinnen und Ärzte sprachen sie nicht mehr aktiv an, und Familien erhielten keine Einladung mehr dazu.
Diese Aussetzung dauerte, mit formaler Beendigung erst am 26. November 2021, rund acht Jahre und acht Monate. Das ist beinahe eine ganze Schulgeneration, die ohne aktive ärztliche Empfehlung aufwuchs.
183 Japan, Teil 2: der Absturz der Impfquote
Was diese Aussetzung tatsächlich bedeutete, zeigt eine Modellierungsstudie der Universität Osaka in aller Deutlichkeit. Der Geburtsjahrgang 1997 – der letzte, der noch vor der Aussetzung öffentlich voll gefördert wurde – erreichte eine Impfquote von rund 79 Prozent. Der Geburtsjahrgang 2002, der während der Aussetzung impfberechtigt wurde, erreichte eine Impfquote von unter 1 Prozent.
Von 79 Prozent auf unter 1 Prozent, innerhalb von nur fünf Geburtsjahrgängen: Diese Zahl ist eine der eindrücklichsten verfügbaren Illustrationen dafür, wie stark eine aktive ärztliche Empfehlung – oder ihr Fehlen – die tatsächliche Impfrate bestimmt. Nicht die Verfügbarkeit des Impfstoffs entschied, sondern ob jemand aktiv dazu geraten hat.
184 Japan, Teil 3: die Wiederaufnahme und was sie kostete
Erst ab April 2022 nahm Japan die aktive Empfehlung schrittweise wieder auf, begleitet von einem dreijährigen kostenlosen Nachholimpfprogramm für die Geburtsjahrgänge 1997 bis 2007, befristet bis 31. März 2025. Zu den Impfquoten danach kursieren zwei Zahlen – eine Erstimpfquote von insgesamt 22,1 Prozent und von 41,9 Prozent im letzten regulären Impfjahrgang –, die der zugrunde liegende Rechercheberich ausdrücklich als „Zahl nicht verifiziert" kennzeichnet, weil sie nicht auf eine amtliche Primärquelle zurückgeführt werden konnten. Diese Einschränkung wird hier bewusst mitgeschrieben, statt die Zahlen unkommentiert zu übernehmen.
Nutzen gegen Risiko
Unabhängig davon lässt sich das Verhältnis von Nutzen zu Risiko verifizieren: Ein amtliches japanisches Aufklärungsblatt von 2018 setzt einer gemeldeten Melderate ernsthafter Nebenwirkungen von rund 52,5 pro 100.000 Geimpften eine geschätzte Schutzwirkung von 595 bis 859 vermiedenen Gebärmutterhalskrebs-Erkrankungen und 144 bis 209 vermiedenen Todesfällen pro 100.000 Geimpften gegenüber.
Die Lehre für österreichische Eltern liegt nicht in den absoluten Prozentzahlen, die wegen unterschiedlicher Meldesysteme nicht direkt übertragbar sind, sondern im Muster selbst: Vertrauen in eine Impfempfehlung ist innerhalb weniger Jahre zu verlieren und nur über sehr viele Jahre wiederherzustellen. Eine ausgesetzte Empfehlung ist keine neutrale Pause – sie hinterlässt eine Lücke, die eine ganze Generation betrifft.
185 HPV in Österreich: der Stand der Durchimpfung
Trotz Kostenfreiheit und Schulimpfung liegt die österreichische Durchimpfung deutlich unter dem Ziel der Weltgesundheitsorganisation von 90 Prozent bei 14-jährigen Mädchen. Bei 12- und 13-Jährigen liegen die Raten bei 55 Prozent für die erste und 45 Prozent für die zweite Teilimpfung. Bei 14-Jährigen haben 60 Prozent eine und 51 Prozent beide Impfungen erhalten – mit einem deutlichen Geschlechterunterschied: 60 Prozent der 14-jährigen Mädchen gegenüber nur 42 Prozent der gleichaltrigen Buben haben das vollständige Schema.
Ein internationaler Seitenblick
Portugal erreicht bei beiden Geschlechtern über 90 Prozent und zählt damit zu den europäischen Spitzenreitern; Italien erreicht in keiner einzigen Region das nationale Ziel von 95 Prozent; Brasilien kam 2024 bei Buben mit 67,3 Prozent auf einen Wert, der über dem vieler österreichischer Bundesländer liegt. Deutschland begrenzt die Kassenleistung anders als Österreich auf das 17. Lebensjahr, mit Nachholimpfung bis zum 18. Geburtstag – ein häufiger Punkt, an dem deutsche Online-Ratgeber österreichische Eltern in die Irre führen, weil das österreichische Programm bis zum vollendeten 21. Lebensjahr reicht.
186 Weitere Impfungen im Jugendalter
Neben HPV sieht der österreichische Impfplan im Pubertätsalter zwei weitere kostenfreie Impfungen vor, die im Trubel der Pubertät leicht übersehen werden, weil sie an kein auffälliges Ereignis gekoppelt sind. Die zweite Auffrischung gegen Diphtherie, Tetanus, Polio und Keuchhusten wird für die 8. Schulstufe beziehungsweise das 14. bis 15. Lebensjahr empfohlen. Die Impfung gegen die Meningokokken-Gruppen A, C, W und Y steht vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 13. Lebensjahr im kostenfreien Programm, mit einer Nachholmöglichkeit bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Beide Impfungen fallen genau in jene Vorsorgelücke, die im Kapitel über die Ordination noch ausführlicher beschrieben wird: Ohne einen regelmäßigen, aktiv wahrgenommenen Ordinationskontakt in dieser Altersspanne werden sie leicht vergessen.
187 Was in diesem Kapitel zusammenkommt
Drei Linien laufen in diesem Kapitel zusammen. Erstens: Aufklärung schützt, sie schadet nicht – das ist die international am besten belegte Aussage des gesamten Kapitels. Zweitens: Verhütung ist in Österreich eine Kostenfrage, die viele Familien allein tragen, während Nachbarländer sie unterschiedlich gelöst haben. Drittens, und das ist die eindrücklichste Lehre: Eine Impfempfehlung, die einmal ausgesetzt wird, kostet eine ganze Generation ihren Schutz – das japanische Beispiel zeigt das in Zahlen, die keine Interpretation brauchen.
Für die österreichische HPV-Impfung, deren Durchimpfung selbst noch unter dem WHO-Ziel liegt, ist das kein abstraktes Beispiel aus einem fernen Land, sondern eine unmittelbare Mahnung: Eine aktive, wiederholte Empfehlung durch die Kinderarztpraxis zählt mehr als die bloße Verfügbarkeit des Impfstoffs.
Alle Kapitel dieses Ratgebers
- 1. Was in der Pubertät geschieht Abschnitt 1–13 · 13
- 2. Wann es losgeht Abschnitt 14–27 · 14
- 3. Zu früh: Pubertas praecox Abschnitt 28–43 · 16
- 4. Zu spät: verzögerte Pubertät Abschnitt 44–55 · 12
- 5. Wachstum und Endgröße Abschnitt 56–73 · 18
- 6. Knochen und Ernährung Abschnitt 74–85 · 12
- 7. Der veränderte Schlaf Abschnitt 86–97 · 12
- 8. Das Gehirn in der Pubertät Abschnitt 98–109 · 12
- 9. Körperbild und Essstörungen Abschnitt 110–125 · 16
- 10. Haut, Schweiß und Geruch Abschnitt 126–137 · 12
- 11. Zyklus und Menstruation Abschnitt 138–155 · 18
- 12. Die Entwicklung bei Buben Abschnitt 156–169 · 14
- 13. Sexuelle Gesundheit und Aufklärung Abschnitt 170–187 · 18
- 14. Risikoverhalten Abschnitt 188–201 · 14
- 15. Miteinander auskommen Abschnitt 202–215 · 14
- 16. In der Ordination Abschnitt 216–225 · 10
- 17. Fragen, Irrtümer und Einordnung Abschnitt 226–239 · 14
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