Hilfe finden in Österreich
Rat auf Draht, Schulpsychologie, Kinder- und Jugendanwaltschaft, psychosoziale Dienste: wer wofür da ist, was es kostet und wie man hinkommt.
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber erklärt Mobbing, Leistungsdruck und Schulvermeidung allgemein und richtet sich an Eltern und Bezugspersonen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall – weder durch die Schulpsychologie noch durch Ihre Kinderärztin noch durch eine Rechtsberatung. Wenn Ihr Kind sich selbst verletzt, Suizidgedanken äußert oder plötzlich nicht mehr in die Schule geht, warten Sie nicht ab: Rat auf Draht ist rund um die Uhr und kostenlos unter 147 erreichbar, auch für Sie als Bezugsperson, die Telefonseelsorge unter 142, die schulpsychologische Hotline des Bildungsministeriums unter 0800 211 320.
Mobbing, Schule und Leistungsdruck
Erkennen, richtig reagieren und wissen, wo es Hilfe gibt
Elternverständlicher, wissenschaftlich fundierter Überblick
Dieser Ratgeber erklärt, was Mobbing im schulischen Umfeld ist, wie häufig es in Österreich vorkommt, woran Eltern es erkennen, was es anrichtet und was Sie selbst tun können. Er stützt sich auf amtliche österreichische Erhebungen, internationale und die Veröffentlichungen von Fachgesellschaften. Wo eine Zahl unsicher ist, steht das ausdrücklich dabei. Wo eine Zahl aus einem anderen Land stammt, ist das Land genannt.
Dieser Text ersetzt kein persönliches Gespräch. Er kann Ihnen keine Diagnose liefern und keine Entscheidung abnehmen. Was ein einzelnes Kind braucht, hängt von seiner Geschichte, seiner Klasse, seiner Familie und seiner gesundheitlichen Verfassung ab. Wenn Sie sich Sorgen machen, ist das ein ausreichender Grund für einen Termin in der Ordination. Sie müssen sich nicht sicher sein, bevor Sie fragen.
Der Ratgeber beschreibt außerdem einen Forschungsstand, der an vielen Stellen dünner ist, als es in Medienberichten wirkt. Für Österreich liegen die letzten belastbaren Mobbingzahlen aus einer Erhebung von 2021/22 vor. Mehrere weit verbreitete österreichische Angaben ließen sich an keiner Primärquelle bestätigen. Der Text sagt das jeweils dazu, statt die Lücken zu glätten.
Bei bestimmten Anzeichen dürfen Sie nicht abwarten. Holen Sie sich sofort Hilfe, wenn Ihr Kind sich selbst verletzt, wenn es Suizidgedanken äußert oder Andeutungen macht, dass es nicht mehr leben möchte, wenn es plötzlich und anhaltend nicht mehr in die Schule geht, also bei plötzlicher Schulverweigerung, oder wenn es körperliche Gewalt mit Verletzungen erlebt hat. In diesen Fällen wenden Sie sich noch am selben Tag an Ihre Kinderärztin, an eine Kinder- und Jugendpsychiatrie oder an eine Notfallambulanz. Rund um die Uhr, kostenlos und auch für Sie als Bezugsperson erreichbar ist Rat auf Draht unter der Nummer 147. Die Telefonseelsorge erreichen Sie unter 142. Die schulpsychologische Hotline des Bildungsministeriums ist unter 0800 211 320 an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar, kostenlos und vertraulich, ebenfalls für Erziehungsberechtigte.
188 Eine Übersicht zum Nachschlagen
Im Verlauf dieses Ratgebers sind Ihnen bereits mehrere österreichische Anlaufstellen begegnet: die Schulpsychologie, Rat auf Draht, die Kinder- und Jugendanwaltschaften, die Telefonseelsorge. Dieses Kapitel führt sie an einer Stelle zusammen, mit zusätzlichen Angaben, wo sie im bisherigen Text nur am Rand vorkamen, und mit zwei weiteren Institutionen, die bislang noch nicht ausführlich beschrieben wurden. Ziel ist ein Kapitel, das Sie im Ernstfall aufschlagen können, ohne den ganzen Ratgeber noch einmal durchsuchen zu müssen.
Eine Einschränkung gehört vorab genannt: Zu Wartezeiten, Kosten und Kassenverträgen für Psychotherapie oder kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung liegen im für diesen Ratgeber ausgewerteten Material keine belastbaren österreichischen Zahlen vor. Wo eine solche Angabe fehlt, wird das hier offen benannt, statt eine Vermutung als Fakt darzustellen. Für diese organisatorischen Fragen ist Ihre Kinderärztin oder Ihr Kinderarzt die richtige erste Anlaufstelle, da sie den regionalen Versorgungsstand am besten einschätzen können.
189 Die Schulpsychologie: die meistunterschätzte Anlaufstelle
Die Schulpsychologie ist eine Bundeseinrichtung mit regional mehreren Beratungsstellen in jeder Bildungsdirektion. Drei Merkmale sind entscheidend, und sie gelten unabhängig von der Schule Ihres Kindes: Die Inanspruchnahme ist freiwillig, kostenlos und vertraulich. Zugangsberechtigt sind nicht nur Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, sondern ausdrücklich auch Eltern und Erziehungsberechtigte — und zwar direkt, per E-Mail oder Telefon, ohne dass die Schule vermitteln oder zustimmen müsste.
Die zentrale Stelle ist das Bundesministerium für Bildung, Abteilung Schulpsychologie, mit Sitz in Freyung 1, 1010 Wien; von dort aus sind die regionalen Beratungsstellen in den Bildungsdirektionen der Bundesländer erreichbar. Wann sich der Kontakt lohnt, wurde bereits im ersten Teil dieses Ratgebers beschrieben: wenn Sie unsicher sind, ob das, was Ihr Kind erzählt, tatsächlich Mobbing ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie die Schule ansprechen sollen, wenn die Schule nicht reagiert, oder wenn Sie einfach mit jemandem sprechen möchten, der solche Situationen öfter gesehen hat als Sie selbst.
190 Die Hotline 0800 211 320
Ergänzend zu den regionalen Beratungsstellen betreibt das Bildungsministerium eine bundesweite Hotline unter 0800 211 320, rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche erreichbar, ebenfalls freiwillig, kostenlos und vertraulich. Sie richtet sich ausdrücklich an Schülerinnen und Schüler, Lehrende, Erziehungsberechtigte und Leitungspersonen im österreichischen Schulwesen und wird in Kooperation mit Rat auf Draht betrieben.
Diese Nummer ist besonders dann sinnvoll, wenn ein Anliegen außerhalb der regulären Bürozeiten der örtlichen Beratungsstelle auftritt — etwa an einem Wochenende, wenn ein Vorfall am Freitagnachmittag bekannt wurde und Sie nicht bis Montag warten möchten, um sich zumindest fachlich beraten zu lassen. Sie ersetzt nicht den Kontakt zur örtlichen Schulpsychologie oder zur Schule selbst, ist aber ein niederschwelliger erster Ansprechpartner, wenn Sie unmittelbar Klärung brauchen.
191 Rat auf Draht 147: was die Zahlen zeigen
147 Rat auf Draht ist nach eigener Darstellung die einzige Notrufnummer für Kinder und Jugendliche in Österreich — anonym, kostenlos, rund um die Uhr, und ausdrücklich auch für Eltern und andere Bezugspersonen offen. Die Zahlen für 2025 zeigen, wie stark sie in Anspruch genommen wird: 45.317 Anfragen insgesamt, davon 39.569 Kontakte über den eigentlichen Notruf 147, daraus 34.575 telefonische Beratungen und 4.894 Chat-Beratungen, dazu 713 Beratungen über die in Abschnitt 191 beschriebene Schulpsychologie-Hotline und über 1,75 Millionen Aufrufe der Website — umgerechnet rund 110 Beratungen pro Tag.
Mobbing beziehungsweise psychische Gewalt in der Schule gehörte 2025 mit 661 Telefon- und 120 Chatberatungen zu den meistgenannten Themen überhaupt (Platz 8 beziehungsweise 9 der Top-30-Themen); hinzu kamen 289 Telefon- und 74 Chatberatungen zu „Problemen mit Schulkolleginnen und Schulkollegen". Bemerkenswert für Sie als Eltern: „Eltern und Erwachsene" war 2025 mit 1.070 Telefon- und 253 Chatberatungen das zweithäufigste Thema überhaupt — Sie dürfen also anrufen, auch wenn nichts Dramatisches passiert ist, sondern Sie einfach unsicher sind. Wenn Ihr Kind nicht anrufen möchte: Viele Jugendliche ziehen Textkommunikation dem Telefonieren vor, und der Chat ist dafür ein vollwertiger, nicht ein zweitklassiger Weg.
192 Die Kinder- und Jugendanwaltschaften: neun Landesstellen
In jedem Bundesland besteht eine weisungsfreie Kinder- und Jugendanwaltschaft. Ihr entscheidendes Merkmal ist genau diese Weisungsfreiheit: Sie ist nicht Teil der Schulverwaltung und kann deshalb auch dann eingeschaltet werden, wenn Sie den Eindruck haben, dass innerhalb der Schulaufsicht selbst nichts weitergeht. Die Beratung ist kostenlos, auf Wunsch anonym, und steht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen.
Die Kontakte nach Bundesländern, wie bereits im ersten Teil dieses Ratgebers genannt: Burgenland +43 57 600-2188, Kärnten +43 800 22 17 08, Niederösterreich +43 274 290 811, Oberösterreich +43 732 7720 14001, Salzburg +43 5 7599 729, Steiermark +43 676 8666-0609, Tirol +43 512 508 37 92, Vorarlberg +43 5522 849 00, Wien +43 1 70 770 00. Anders als die Schulpsychologie, deren Aufgabe primär in Beratung und Begleitung des schulischen Prozesses liegt, kann die Kinder- und Jugendanwaltschaft auch dann eine Rolle spielen, wenn ein Verfahren bei der Bildungsdirektion selbst als unzureichend empfunden wird — sie steht damit außerhalb des in Kapitel 9 beschriebenen schulischen Instanzenwegs.
193 Saferinternet.at: Wissen statt Nummer
Saferinternet.at, betrieben gemeinsam mit ISPA (Internet Service Providers Austria), ist keine Beratungshotline im engeren Sinn, sondern die zentrale österreichische Informationsquelle zu Internetsicherheit, Cybermobbing und digitaler Medienkompetenz. Aus einer repräsentativen Befragung dieser Organisation stammen mehrere Zahlen, die Sie bereits im ersten Teil dieses Ratgebers gelesen haben — etwa zum Formenspektrum des Cybermobbings und zum Anteil betroffener Jugendlicher.
Zu einer eigenen telefonischen Beratungsnummer von Saferinternet.at enthält das ausgewertete Material keine Angabe — das gehört hier offen benannt, statt eine Nummer zu vermuten. Der Wert dieser Organisation liegt vor allem in verständlich aufbereitetem Wissen: Wenn Sie sich unsicher fühlen, wie eine Meldefunktion auf einer bestimmten Plattform funktioniert, wie Kinder ihre Privatsphäre online besser schützen können, oder welche neuen Formen von Online-Übergriffen — wie in Kapitel 12 zu künstlicher Intelligenz beschrieben — gerade entstehen, ist die Website dieser Organisation eine sinnvolle erste Anlaufstelle, ergänzend zu den in diesem Kapitel genannten persönlichen Beratungsangeboten.
194 Die Partnerinnen des amtlichen Leitfadens
Der amtliche Leitfaden „Mobbing an Schulen" des Bildungsministeriums, der dem in Kapitel 9 beschriebenen Fünf-Schritte-Modell zugrunde liegt, wurde nicht allein von der Schulpsychologie und der Abteilung Schulrecht verfasst, sondern gemeinsam mit drei weiteren Organisationen: Saferinternet.at, bereits im vorigen Abschnitt beschrieben, HOSI Salzburg als Organisation mit Schwerpunkt auf gleichgeschlechtlicher Lebensweise und damit besonderer Erfahrung mit homophobem und queerfeindlichem Mobbing, sowie ÖZEPS und der Konflikt- und Mobbingberatung als Fachstellen für Persönlichkeitsbildung, soziales Lernen und Konfliktbearbeitung an Schulen.
Zu direkten Kontaktdaten dieser drei letztgenannten Organisationen für die individuelle Elternberatung enthält das ausgewertete Material keine Angabe — auch das gehört offen benannt. Bekannt ist ihre fachliche Beteiligung an der amtlichen Grundlage, auf der die schulische Praxis in Österreich beruht. Wenn ein Mobbingfall Ihres Kindes einen Bezug zu sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität hat — ein Thema, das im ersten Teil dieses Ratgebers eigens behandelt wurde —, ist die Mitwirkung von HOSI Salzburg an diesem Leitfaden ein Hinweis darauf, dass dieser Aspekt in der amtlichen österreichischen Praxis ausdrücklich mitgedacht wird, auch wenn eine eigene Beratungsnummer dieser Organisation hier nicht belegt werden kann.
195 Telefonseelsorge 142 und der medizinische Notfall
Die Telefonseelsorge ist unter der Nummer 142 erreichbar, ebenfalls rund um die Uhr. Sie richtet sich, anders als Rat auf Draht, nicht spezifisch an Kinder und Jugendliche, sondern an Menschen jeden Alters in seelischer Not — für Sie als Eltern also auch dann eine Option, wenn Sie selbst durch die Situation Ihres Kindes an eine Belastungsgrenze kommen.
Bei den im ersten Teil dieses Ratgebers beschriebenen Notfallanzeichen — Selbstverletzung, Suizidgedanken oder entsprechende Andeutungen, plötzliche und anhaltende Schulverweigerung, körperliche Gewalt mit Verletzungen — gilt weiterhin: noch am selben Tag handeln. Wenden Sie sich an Ihre Kinderärztin, an eine Kinder- und Jugendpsychiatrie oder an eine Notfallambulanz. Rat auf Draht (147) und die Telefonseelsorge (142) sind dafür da, in einer solchen Situation sofort jemanden zu erreichen, auch außerhalb der Ordinationszeiten — sie ersetzen die medizinische Abklärung nicht, überbrücken aber die Zeit bis dahin.
196 Die kinder- und jugendfachärztliche Ebene
Das öffentliche Gesundheitsportal des Bundes nennt für anhaltende Schulangst und verwandte Themen sechs fachliche Anlaufstellen: Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Schulärztinnen und Schulärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte, klinische Psychologinnen und Psychologen mit Spezialisierung auf Kinder und Jugendliche, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit entsprechender Spezialisierung, sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Diese sechs Ebenen sind nicht austauschbar, sondern ergänzen sich. Die Schulärztin oder der Schularzt ist laut amtlichem Leitfaden „eine wichtige Schnittstelle zu anderen Beratungssystemen innerhalb der Schule" und oft der niederschwelligste erste Kontakt direkt am Schulstandort. Ihre Kinderärztin oder Ihr Kinderarzt ist die richtige Adresse für die körperliche Abklärung von Beschwerden wie anhaltenden Kopf- oder Bauchschmerzen, Schlafstörungen oder Schulvermeidung — wie bereits im ersten Teil dieses Ratgebers beschrieben — und kann von dort aus an klinische Psychologie, Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie weiterverweisen, je nachdem, was die konkrete Situation Ihres Kindes erfordert.
197 Alles auf einen Blick: eine Übersicht zum Heraustrennen
Schulpsychologie: kostenlos, vertraulich, freiwillig, direkt für Eltern erreichbar ohne Umweg über die Schule; regionale Beratungsstellen in jeder Bildungsdirektion; zentrale Stelle Freyung 1, 1010 Wien.
Schulpsychologische Hotline: 0800 211 320, rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, kostenlos, vertraulich, auch für Erziehungsberechtigte.
Rat auf Draht: 147, rund um die Uhr, anonym, kostenlos, auch für Bezugspersonen; alternativ Chat über die Website.
Telefonseelsorge: 142, rund um die Uhr, für Menschen jeden Alters, auch für Eltern in eigener Belastung.
Kinder- und Jugendanwaltschaft: je ein weisungsfreier, kostenloser, auf Wunsch anonymer Ansprechpartner pro Bundesland, unabhängig von der Schulverwaltung — Kontaktdaten in Abschnitt 193.
Saferinternet.at: Wissen und Information zu Cybermobbing und digitaler Sicherheit, keine eigene Beratungsnummer belegt.
Bildungsdirektion: zuständige Schulbehörde, entscheidet unter anderem über einen Schulausschluss nach § 49 SchUG; Instanzenweg beschrieben in Kapitel 9.
Kinderärztliche und fachärztliche Ebene: Kinderärztin oder Kinderarzt als erste medizinische Anlaufstelle, mit Weiterverweisung an klinische Psychologie, Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie je nach Bedarf.
Bei akuter Gefahr — Selbstverletzung, Suizidgedanken, plötzliche Schulverweigerung, körperliche Gewalt mit Verletzungen — gilt: noch am selben Tag handeln, nicht abwarten.
Alle Kapitel dieses Ratgebers
- 1. Was Mobbing ist und was nicht Abschnitt 1–11 · 11
- 2. Wie häufig Mobbing wirklich ist Abschnitt 12–23 · 12
- 3. Die Formen Abschnitt 24–37 · 14
- 4. Woran Eltern es erkennen Abschnitt 38–49 · 12
- 5. Was Mobbing anrichtet Abschnitt 50–65 · 16
- 6. Wer betroffen ist und warum Abschnitt 66–79 · 14
- 7. Die Rolle der Klasse Abschnitt 80–89 · 10
- 8. Was Eltern tun können Abschnitt 90–107 · 18
- 9. Der Weg über die Schule in Österreich Abschnitt 108–121 · 14
- 10. Was Schulen wirksam tun können Abschnitt 122–137 · 16
- 11. Wenn das eigene Kind mobbt Abschnitt 138–147 · 10
- 12. Cybermobbing im Besonderen Abschnitt 148–161 · 14
- 13. Leistungsdruck und Prüfungsangst Abschnitt 162–175 · 14
- 14. Schulangst und Schulvermeidung Abschnitt 176–187 · 12
- 15. Hilfe finden in Österreich Abschnitt 188–197 · 10
- 16. Fragen, Irrtümer und Einordnung Abschnitt 198–213 · 16
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