Was in den ersten Minuten zählt: welche Angaben die Vergiftungsinformationszentrale braucht, wann der Rettungsdienst gerufen wird – und warum ausgerechnet die verbreitetsten Sofortmaßnahmen schaden.

Wichtiger Hinweis

Bei einem Vergiftungsverdacht entscheidet nicht allein, ob ein Kind bereits Beschwerden hat. Manche gefährlichen Substanzen verursachen zunächst kaum Symptome und schädigen erst Stunden später Leber, Herz, Gehirn oder andere Organe. Deshalb nicht abwarten, sondern früh fachlichen Rat einholen.

Österreichische Vergiftungsinformationszentrale, rund um die Uhr: 01 406 43 43

Rettung: 144

Euro-Notruf: 112

Feuerwehr bei Gasen, Rauch oder chemischer Gefahrenlage: 122

Bei Bewusstlosigkeit, auffälliger Atmung, Atemstillstand, Krampfanfall, schwerer Benommenheit, Kreislaufproblemen, blauen Lippen oder einer raschen Verschlechterung sofort 144 oder 112 anrufen. Wenn das Kind ansprechbar ist und keine akute Lebensgefahr besteht, die Vergiftungsinformationszentrale anrufen und deren individuelle Anweisungen befolgen.

Niemals absichtlich Erbrechen auslösen. Keine Milch, kein Salzwasser, kein Öl, keine Säure und keine Lauge als „Gegenmittel“ geben. Aktivkohle nur nach konkreter medizinischer oder toxikologischer Anweisung verabreichen. Bei Einatmen giftiger Gase hat der Eigenschutz Vorrang: nicht ungeschützt in einen gefährlichen Raum gehen.

Dieser Artikel erklärt Grundprinzipien. Er kann die fallbezogene Beratung der Vergiftungsinformationszentrale oder eine ärztliche Untersuchung nicht ersetzen.

1 Welche Informationen die Vergiftungsinformationszentrale braucht

Eine genaue Risikobewertung ist nur möglich, wenn das Produkt und die Situation möglichst gut beschrieben werden. Die österreichische Vergiftungsinformationszentrale fragt typischerweise nach:

  • Was wurde aufgenommen? Exakter Produkt- oder Medikamentenname, Wirkstoff, Konzentration und Packungsgröße.
  • Wie viel könnte fehlen? Zahl der Tabletten, Schluckmenge, benetzte Hautfläche oder Dauer der Einatmung.
  • Wer ist betroffen? Alter, Körpergewicht, Vorerkrankungen und aktueller Zustand des Kindes.
  • Wann geschah es? Möglichst genaue Uhrzeit und Zeit seit dem Kontakt.
  • Wie gelangte die Substanz in den Körper? Verschlucken, Einatmen, Auge, Haut, Injektion oder mehrere Wege.
  • Warum kam es dazu? Versehentlich, Dosierungsfehler oder absichtliche Einnahme.

Wenn die Menge unbekannt ist, nicht raten und eine kleine Menge als sicher darstellen. Besser ehrlich sagen, was sicher bekannt ist und welche Höchstmenge theoretisch fehlen könnte. Bei Medikamenten hilft es, die verbliebenen Tabletten zu zählen. Die Verpackung oder ein Foto von Vorder- und Rückseite ist oft wertvoller als eine Beschreibung wie „ein roter Reiniger“.

Anrufnotiz für die Vergiftungsinformationszentrale

Haken Sie ab, was Sie sicher wissen. Der Kasten darunter zeigt laufend, was der Beratung noch fehlt – und formuliert die Angaben so, wie sie am Telefon gebraucht werden.

Fehlende Angaben sind kein Grund zu warten. Die Vergiftungsinformationszentrale berät auch mit lückenhaften Informationen – wichtig ist nur, Unbekanntes als unbekannt zu benennen statt zu schätzen. Österreich: 01 406 43 43, rund um die Uhr, kostenlos.

2 Wann sofort der Rettungsdienst nötig ist

Sofort 144 oder 112 rufen bei:

  • Bewusstlosigkeit oder fehlender normaler Atmung
  • ausgeprägter Benommenheit, nicht normal weckbarem Kind oder plötzlicher Verwirrtheit
  • Atemnot, pfeifender oder ungewöhnlich langsamer Atmung, blauen Lippen
  • Krampfanfall
  • Kollaps, Schockzeichen, sehr auffälligem Herzschlag oder Brustschmerz
  • starker Speichelbildung, Schluckunfähigkeit oder Verbrennungen im Mund nach einer ätzenden Substanz
  • Kontakt mit hochgefährlichen Stoffen, wenn bereits Symptome bestehen
  • absichtlicher Einnahme in suizidaler Absicht
  • unklarer Substanz und rascher Verschlechterung.

Die Vergiftungsinformationszentrale kann parallel durch eine zweite Person angerufen werden. Ist nur eine erwachsene Person anwesend, hat bei einem erkennbar lebensbedrohlichen Zustand der Rettungsnotruf Vorrang.

Warnzeichen-Ampel: Rettungsdienst, Giftnotruf oder beobachten?

Wählen Sie die Situation, die am ehesten zutrifft. Die Ampel zeigt, welche Zeichen sofortiges Handeln erfordern – und welcher Anruf zuerst kommt.

Die Ampel bildet die im Text beschriebenen Kriterien ab und ersetzt keine Einschätzung im Einzelfall. Im Zweifel gilt immer die Auskunft der Vergiftungsinformationszentrale (01 406 43 43) beziehungsweise der Rettungsleitstelle (144 oder 112).

3 Was bei Bewusstlosigkeit zu tun ist

Reagiert das Kind nicht, wird die Atmung höchstens zehn Sekunden lang geprüft. Atmet es normal, wird es in eine stabile Seitenlage gebracht und fortlaufend beobachtet. Atmet es nicht normal, beginnt die Wiederbelebung nach dem altersgerechten Schema und der Notruf wird veranlasst. Die Leitstelle gibt telefonisch Anweisungen.

Nichts in den Mund einflößen. Ein bewusstseinsgetrübtes Kind kann Flüssigkeit oder Erbrochenes in die Lunge einatmen. Das nennt man Aspiration. Sie kann eine schwere chemische Lungenentzündung, Sauerstoffmangel oder Atemstillstand verursachen.

Bei Erbrechen den Kopf zur Seite drehen und Mund sowie Atemwege frei halten, ohne blind mit den Fingern tief in den Mund zu greifen. Erbrochenes nur dann für die Klinik sichern, wenn dies ohne Verzögerung und ohne Eigengefährdung möglich ist.

4 Warum man niemals Erbrechen auslösen soll

Früher wurden Salzwasser, Senf, mechanische Reizung des Rachens oder Ipecacuanha-Sirup empfohlen. Diese Methoden gelten heute nicht als sinnvolle häusliche Erste Hilfe.

Absichtliches Erbrechen kann:

  • Gift und Erbrochenes in die Lunge bringen
  • bei ätzenden Stoffen Speiseröhre und Mund ein zweites Mal verätzen
  • bei Lampenöl, Benzin oder ähnlichen Kohlenwasserstoffen eine besonders gefährliche Lungenschädigung auslösen
  • Krampfanfälle und Bewusstseinsstörungen komplizieren
  • eine wirksamere Behandlung verzögern
  • durch konzentriertes Salzwasser selbst eine lebensgefährliche Salzvergiftung verursachen.

Auch wenn ein Kind kurz nach der Aufnahme spontan erbricht, ist damit keineswegs bewiesen, dass die Gefahr vorbei ist. Ein unbekannter Anteil kann bereits aufgenommen worden sein.

Warum der Weg zurück gefährlicher ist als der Weg hinein

Erbrechen auslösen

Ätzendes passiert die Speiseröhre ein zweites Mal
↓
Dünnflüssiges Öl oder Benzin gelangt beim Würgen in die Lunge
↓
Beim schläfrigen Kind droht Verschlucken in die Atemwege
↓
Der Magen wird trotzdem nicht zuverlässig entleert

Ruhig bleiben und anrufen

Reste im Mund vorsichtig auswischen
↓
Nur wenige Schlucke Wasser, wenn das Kind wach und sicher schluckfähig ist
↓
Vergiftungsinformationszentrale entscheidet über Aktivkohle und Beobachtung
↓
Verpackung aufheben, Zustand beobachten, Veränderungen sofort melden

Salzwasser, Seifenwasser, Finger im Hals und Ipecac-Sirup gehören nicht in die Erste Hilfe bei Vergiftungen – international sind sie aus allen Empfehlungen gestrichen. Der Nutzen ist nicht belegt, der Schaden dagegen gut dokumentiert.

5 Milch, Wasser und andere „Hausmittel“

Milch ist kein allgemeines Gegengift. Sie bindet die meisten Giftstoffe nicht zuverlässig und kann bei bestimmten Substanzen die Aufnahme sogar verändern. Auch Öl, rohe Eier, Essig, Zitronensaft, Natron oder Alkohol neutralisieren eine Vergiftung nicht sicher.

Nach Verschlucken einer möglicherweise giftigen Substanz empfiehlt das österreichische Gesundheitsportal zunächst, den Mund auszuspülen beziehungsweise auszuwischen und bei einem wachen, sicher schluckenden Kind ein bis zwei Schlucke Wasser nachtrinken zu lassen. Diese kleine Menge dient vor allem dazu, Reste aus dem Mund zu entfernen. Größere Flüssigkeitsmengen werden nicht eigenmächtig gegeben.

Bei ätzenden Stoffen ist der Versuch einer chemischen Neutralisation besonders gefährlich. Säure und Lauge können bei ihrer Reaktion Wärme entwickeln. Dadurch kann zusätzlich zur chemischen Verätzung eine thermische Schädigung entstehen. Über das weitere Trinken entscheidet die Vergiftungsinformationszentrale anhand des konkreten Produkts.

6 Aktivkohle: wichtiges Medikament, aber kein Hausmittel

Medizinische Aktivkohle besitzt eine sehr große Oberfläche und kann zahlreiche Giftstoffe im Magen-Darm-Trakt binden. Der gebundene Stoff wird dann schlechter in den Körper aufgenommen. Das klingt einfach, ist aber nur in ausgewählten Situationen sinnvoll.

Aktivkohle bindet beispielsweise Alkohole, Eisen, Lithium und viele ätzende Substanzen schlecht oder gar nicht. Sie kann eine Endoskopie erschweren und bei einem schläfrigen, erbrechenden oder krampfenden Kind in die Lunge gelangen. Auch der Zeitpunkt, die erwartete Dosis und die Bindungsfähigkeit des Giftstoffs entscheiden über den Nutzen.

Aktuelle klinisch-toxikologische Empfehlungen raten deshalb nicht zur routinemäßigen Gabe bei jeder Einnahme. Aktivkohle wird nur nach ausdrücklicher Anweisung der Vergiftungsinformationszentrale oder eines ärztlichen Teams gegeben. Grillkohle, Kohletabletten gegen Durchfall und verbranntes Brot sind kein Ersatz.

7 Magenspülung und andere Entgiftungsverfahren

Eine Magenspülung wird heute nur noch in außergewöhnlichen, potenziell lebensbedrohlichen Situationen erwogen. Sie kann Aspiration, Verletzungen, Elektrolytstörungen und Herzrhythmusstörungen verursachen. Zu Hause hat sie keinen Platz.

Eine Darmspülung mit speziellen Lösungen kann im Krankenhaus bei einzelnen Substanzen, Retardpräparaten oder größeren Mengen bestimmter Fremdkörper erwogen werden. Auch wiederholte Aktivkohlegaben kommen nur bei ausgewählten Wirkstoffen infrage. Blutwäscheverfahren wie Hämodialyse sind bei wenigen, aber wichtigen Vergiftungen möglich, etwa bei schweren Intoxikationen mit Lithium, Methanol, Ethylenglykol oder Salicylaten.

Die Vorstellung „das Gift muss einfach aus dem Magen heraus“ greift zu kurz. Bei vielen Substanzen sind Stabilisierung von Atmung und Kreislauf, ein spezifisches Gegenmittel und die Überwachung entscheidender.

8 Kontakt über die Haut

Bei einer möglicherweise giftigen oder ätzenden Substanz auf der Haut:

  1. Eigene Hände schützen, möglichst Handschuhe verwenden.
  2. Kontaminierte Kleidung, Windel, Schuhe und Schmuck vorsichtig entfernen.
  3. Trockene Pulver zuerst vorsichtig abbürsten, wenn Wasser eine gefährliche Reaktion auslösen könnte. Bei Unsicherheit sofort fachlichen Rat einholen.
  4. Betroffene Haut in der Regel sofort und ausgiebig mit lauwarmem fließendem Wasser spülen.
  5. Kind vor Auskühlung schützen und nicht aggressiv reiben.

Bei großflächigem Kontakt, starken Schmerzen, Blasen, weißlicher oder schwarzer Haut, Augenbeteiligung, Flusssäure oder unbekannten Industriechemikalien ist eine sofortige Notfallbeurteilung nötig. Manche Stoffe durchdringen die Haut und verursachen zusätzlich eine Vergiftung des gesamten Körpers.

9 Chemikalien im Auge

Augenverätzungen sind zeitkritische Notfälle. Sofort mit sauberem, handwarmem Wasser spülen – nicht erst eine Telefonnummer suchen. Das österreichische Gesundheitsportal empfiehlt mindestens zehn bis 15 Minuten; bei relevanten Chemikalien wird die Spülung häufig bis zur fachlichen Beurteilung fortgesetzt.

Das betroffene Auge wird offen gehalten. Kleine Kinder wehren sich oft; trotzdem ist die Spülung wichtiger als eine perfekte Technik. Wasser vom inneren Augenwinkel nach außen laufen lassen, damit das andere Auge möglichst nicht kontaminiert wird. Kontaktlinsen entfernen, wenn dies rasch und ohne zusätzliche Verzögerung möglich ist.

Keine neutralisierenden Tropfen, Salben oder Haushaltsmittel verwenden. Nach der ersten Spülung unverzüglich Vergiftungsinformationszentrale und ärztliche beziehungsweise augenärztliche Versorgung organisieren. Starke Laugen können tief ins Gewebe eindringen, obwohl der erste Schmerz später nachlässt.

10 Einatmen von Gasen, Dämpfen oder Rauch

Bei einer inhalativen Vergiftung zählt zuerst der Eigenschutz. Kohlenmonoxid, Schwefelwasserstoff, Chlorgas oder Lösemitteldämpfe können auch Helfende innerhalb kurzer Zeit handlungsunfähig machen. Nicht in Keller, Silo, Garage, Heizraum oder andere möglicherweise belastete Räume gehen, wenn keine sichere Rettung möglich ist. Feuerwehr 122 und Rettung 144 alarmieren.

Das Kind wird nur dann an die frische Luft gebracht, wenn dies ohne Eigengefährdung gelingt. Enge Kleidung lockern, ruhig halten und körperliche Anstrengung vermeiden. Bei Husten, Atemnot, Heiserkeit, Verwirrtheit, Kopfschmerzen, Erbrechen, Bewusstseinsstörung oder Rauchgasexposition in einem geschlossenen Raum ist eine dringende medizinische Beurteilung erforderlich.

Ein normaler Pulsoximeterwert schließt eine Kohlenmonoxidvergiftung nicht aus. Übliche Geräte unterscheiden nicht zuverlässig zwischen sauerstofftragendem Hämoglobin und Carboxyhämoglobin, an das Kohlenmonoxid gebunden ist.

Alle Kapitel dieses Ratgebers

  1. 1. Sofortmaßnahmen Abschnitt 1–10 · 10
  2. 2. Grundlagen Abschnitt 11–16 · 6
  3. 3. Medikamente und Genussmittel Abschnitt 17–28 · 12
  4. 4. Haushaltschemikalien, Pflanzen und Gase Abschnitt 29–39 · 11
  5. 5. Verätzungen und Knopfzellen Abschnitt 40–48 · 9
  6. 6. Weitere Quellen und Sonderfälle Abschnitt 49–55 · 7
  7. 7. Im Krankenhaus Abschnitt 56–61 · 6
  8. 8. Vorbeugen Abschnitt 62–65 · 4
  9. 9. Fragen, Einordnung und Quellen Abschnitt 66–74 · 9