Die Mutter-Kind-Pass (MKP) Untersuchungen werden bereits in der Schwangerschaft begonnen (Gesundheitsministerium). Jede schwangere Frau erhält in der Frühschwangerschaft ein gelbes Heft, in welches alle Untersuchungen eingetragen werden. In der Schwangerschaft werden insgesamt 5 Untersuchungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass es der werdenden Mutter und dem Kind gut geht.

Der Eintragungen durch den Kinderarzt beginnen ab der Geburt des Kindes. Die erste Untersuchung erfolgt in den ersten Lebensstunden des Kindes. Es werden das Gewicht, die Größe, der Kopfumfang gemessen, sowie das Herzkreislaufsystem und die Atmung des Kindes beurteilt (APGAR – Wert).

Folgende Untersuchungen werden dabei durchgeführt:

  • APGAR-Test,
  • pH-Wert-Bestimmung im Nabelschnurblut,
  • Blutgruppenbestimmung bei Neugeborenen (obligat notwendig, wenn die Blutgruppe der Mutter Rhesus-negativ ist).

APGAR-Test

Beim sogenannten APGAR-Test wird der Gesundheitszustand des Neugeborenen anhand von fünf Merkmalen beurteilt. Diese Beurteilung erfolgt unmittelbar nach der Geburt und wird nach fünf sowie nach zehn Minuten wiederholt. Die Bewertung gibt Aufschluss darüber, wie vital das Neugeborene ist. Die Abkürzung APGAR steht für:

  • Atmung
  • Puls (Herzschlag)
  • Grundtonus (Muskelspannung)
  • Aussehen (Hautfarbe)
  • Reflexe

 

MKP Untersuchung in der 1. Lebenswoche:

In der ersten Lebenswoche erfolgt eine weitere Untersuchung durch den Kinderarzt. Es wird das Herz-Kreislaufsystem des Kindes erneut beurteilt, das Gewicht kontrolliert und das Baby auf mögliche Erkrankungen untersucht. Um mögliche schwere Stoffwechselerkrankungen rechtzeitig zu erkennen wird bei jedem Baby Blut entnommen und auf eine Filterkarte getropft (Neugeborenenscreening).

Weiters erfolgt eine Ultraschalluntersuchung der Hüfte, um eine Hüfterkrankung rechtzeitig zu erkennen.

Zur Überprüfung des Gehörs wird eine Hörüberprüfung in den ersten Lebenswochen veranlasst (OAE – Otoakkustische Emissionen).

Während der ersten Lebensmonate leiden Babys häufig unter einem Vitamin K Mangel, welcher zu schweren Blutungen führen kann. Aus diesem Grund wird am 1. Lebenstag, am 4. Lebenstag und in der 4. Lebenswoche Vitamin K über den Mund (oral) verabreicht. Ab dem 5. Lebenstag sollte der Säugling zudem Vitamin D erhalten, um eine Rachitis (Knochenerkrankung) zu verhindern.