Damit Ihr Kind auch nach der Geburt schon gut ins Leben startet und vor Erkrankungen geschützt ist, wird es sehr empfohlen vor einer geplanten Schwangerschaft auf den Impfstatus der werdenden Mutter zu achten. Einige Impfungen können und sollten auch noch unbedingt in der Schwangerschaft nachgeholt werden.

Warum soll das gemacht werden?

Antikörper, die die Kindsmutter in sich trägt und diese vor Erkrankungen schützt, wird über den Mutterkuchen (Plazenta) und auch über das Stillen an das Kind weitergegeben. Aus diesem Grund ist das Neugeborene bereits vor schweren Infektionen geschützt – somit können lebensbedrohliche Infektionen verhindert werden. Leider bauen sich die Antikörper beim Kind im 3. bis 5. Lebensmonat ab – ab diesem Zeitpunkt beginnen wir Ihr Kind durch Impfungen zu schützen.

Vor der Schwangerschaft:

Eine Auffrischung aller empfohlenen Impfungen vor der Schwangerschaft gilt als sehr sinnvoll. „Prepare for pregnancy“  sind die Leitworte. Der persönliche Impfpass sollte kontrolliert werden, fehlende Auffrischungsimpfungen durchgeführt oder überhaupt fehlende Impfungen nachgeholt werden.

  • Masern-Mumps-Röteln (=MMR-Impfung, Mindestabstand 1Monat zur Konzeption)
  • Varicellen (Mindestabstand 1 Monat zur Konzeption)
  • Diphterie-Tetanus-Polio-Pertussis
  • Influenza

 

Impfung in der Schwangerschaft:

In der Schwangerschaft können  Impfungen mit Totimpfstoffen jederzeit durchgeführt werden, wobei  als bester Zeitpunkt das 2. und 3. Trimenon empfohlen wird.

  • Diphterie-Tetanus- Polio-Pertussis: idealerweise 27.-36.SSW, wenn die letzte Impfung länger als 2 Jahre zurückliegt
  • Influenza-Impfung: bevorzugt 2. und Trimenon, kann jedoch auch im 1.Trimenon geimpft werden, wenn eine Grippewelle bevorsteht.

 

Lebendimpfungen (wie MMR) sollen in der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden. Bei Impfung einer Schwangeren, die von der Schwangerschaft noch nichts gewusst hat, ist bisher noch zu keine Rötelembryopathie bekannt, sodass  ein Abbruch der Schwangerschaft nicht indiziert ist.

 

Stillzeit:

Keine Impfeinschränkung, außer Gelbfieber-Impfung (siehe Impfempfehlung Bundesministerium für Gesundheit)