Influenza Impfung

Wie jedes Jahr ist die jährliche Schutzimpfung gegen die saisonale Influenza wichtig, um die echte Grippe (=Influenza) zu vermeiden.

Die Influenza-Impfung ist heuer aufgrund der COVID19-Pandemie für Kinder vom vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in der Saison 2020/2021 erstmals in das kostenfreie Kinderimpfprogramm aufgenommen worden.

Es werden zwei Impfstoffe unterschieden:

Vaxigrip tetra:

  • Inaktivierter Impfstoff
  • Vollendetes 6. bis vollendetes 24. Lebensmonat
  • insbesondere für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen
  • bei Kontraindikationen für den nasalen Lebendimpfstoff

Fluenz tetra:

  • intranasal applizierter Lebendimpfstoff
  • ab dem vollendeten 24. Lebensmonat bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

 

Auf Wunsch können auch erwachsene Begleitpersonen bei uns in der Ordination mit den mitgebrachten Impfstoffen geimpft werden.

 

Impfschema:

Nachdem die Grippewelle in Österreich für gewöhnlich frühestens Ende Dezember, meistens jedoch erst im Jänner beginnt, sollte die Influenzaimpfung mit Ende Oktober/Mitte November stattfinden. Es ist jedoch sinnvoll die Impfung bis Ende Februar durchzuführen.

 

Für Kinder und Jugendliche:

Für ein optimales Angehen der Impfung sollen bei der erstmaligen Impfung von Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr (tetravalente Lebendvakzine) bzw. 9. Lebensjahr (tetravalenter Totimpfstoff)  zwei Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen gegeben werden. Dabei wird mit der vollen Dosis des Impfstoffs geimpft.

Nach erfolgter Erstimpfung ist in den Folgejahren bei gesunden Kindern und Jugendlichen eine Dosis jährlich ausreichend.

 

Allgemeine Informationen:

Wer sollte geimpft werden?

Personen mit gesundheitlichen Risiken für schweren Verlauf sowie Kontaktpersonen/Haushaltskontakte von Personen mit gesundheitlichen Risiken für schweren Verlauf:

  • Personen mit erhöhter Gefährdung infolge chronischer Erkrankungen wie zum Beispiel bei chronischen Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten (auch bei gut eingestelltem Diabetes mellitus) und Immundefekten4
  • Hospitalisierte Personen mit erhöhter Gefährdung für Influenza-Komplikationen
  • Stark übergewichtige Personen (BMI≥40)
  • Bei HIV-Infektion oder anderen immunsuppressiven Erkrankungen5,6,7
  • Bei immunsuppressiven Therapien wie z.B. schwerer T-Zell- und B-Zell-Immunsuppressiva/Biologika-Therapie (z.B. Anti-CD20 AK): Impfung (2-)4 Wochen vor Therapiebeginn7•Schwangere und Frauen, die während der Influenzasaison schwanger werden wollen8
  • Säuglinge ab dem vollendeten 6. Lebensmonat und Kleinkinder •Kinder/Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zu 18 Jahren unter Langzeit-Aspirin-Therapie (Verhütung eines Reye Syndroms). Es ist zu beachten, dass in diesem Fall eine Lebendimpfung altersunabhängig kontraindiziert ist!
  • Stillende und Personen im Umfeld von Neugeborenen
  • Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und noch nachdrücklicher ab dem vollendeten 65. Lebensjahr

 

Infektionsrisiko auf Grund von Lebensumständen oder Beruf:

  • In Gemeinschaftseinrichtungen betreute Personen und Personal (z.B. Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, soziale Einrichtungen/Sozialberufe, etc.)
  • Personal des Gesundheits- und Pflegebereichs
  • Personen mit häufigem Publikumskontakt (wie z.B. Personal in Tourismus und Gastronomie, Friseur- und Kosmetikbetrieben, Handel, etc.)
  • Alle Reisenden: Schutz während der Reise (z.B. am Flughafen, im Flugzeug) und am Reiseziel – Impfung spätestens ca. 2 Wochen vor Reiseantritt (Influenzasaison tritt auf der Südhalbkugel etwa um ½ Jahr verschoben von April–September auf!).

 

Insgesamt sind jedenfalls Geimpfte gegenüber Nicht-Geimpften im Vorteil. Sollten Personen trotz Impfung erkranken

  • verläuft die Erkrankung zumeist milder und kürzer,
  • erleiden sie deutlich weniger Influenza-bedingte Komplikationen
  • und benötigen seltener einen Krankenhausaufenthalt.

 

Impfstoff:

In der Saison 2020/2021 sind in allen Influenza-Impfstoffen zwei Influenza A-Stämme (A(H1N1)pdm09 und A(H3N2)) und ein Vertreter der B/Victoria Linie enthalten.

In tetravalenten Impfstoffen ist zusätzlich ein Influenza-B-Stamm der Yamagata Linie. Tetravalente Influenza-Impfstoffe (zwei A- und zwei B- Influenzastämme) haben den Vorteil einer breiteren Abdeckung im Vergleich zum trivalenten Impfstoff.

Für die Impfung von Personen ab 65 Jahren steht ein trivalenter, adjuvanter Impfstoff zur Verfügung, welcher als Hochdosisimpfstoff die 4-fache Menge an Antigen im Vergleich zu herkömmlichen Impfstoffen erhält und somit die Wirksamkeit der Impfung in dieser Altersgruppe steigert.

 

Kontraindikationen (Gegenanzeige) für die Lebendimpfung:

sind Erkrankungen oder Medikationen bzw. Therapien, die mit Immunsuppression/-schwäche verbunden sind, zum Beispiel akute und chronische Leukämie, Lymphom, symptomatische HIV-Infektion, zelluläre Immundefekte und hoch dosierte Kortikosteroid-Behandlung. Unter Langzeit-Aspirin-Therapie ist eine Lebendimpfung altersunabhängig kontraindiziert (Reye Syndrom). Details siehe Fachinformation. Für diese hier angeführten Personengruppen ist jedoch eine Influenza-Impfung mit einem inaktivierten Impfstoff – sowie die Umgebungsimpfung – besonders wichtig und indiziert!