Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) begrüßt die Entscheidung der europäischen Arzneimittelzulassungsbehörde EMA zur Zulassung einer COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 Jahren und unterstützt die Empfehlung des österreichischen Nationalen Impfgremiums (NIG) vom 28.5.2021 zur Umsetzung eines entsprechenden Impfprogramms.

    1. Dies wird folgendermaßen begründet:. Wesentlichstes Argument für die Impfung auch von Kindern und Jugendlichen ist der durch die Impfung zu erwartende Individualschutz. D.h. dass die Geimpften weitestgehend vor einer Infektion und insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen geschützt sind.
      Die Analyse österreichischer Daten hat ergeben, dass im Kindes- und Jugendalter bei etwa einer von 1.000 Infektionen mit einem schweren Verlauf gerechnet werden muss. Bisher mussten in Österreich ca. 500 Patient*innen in der Altersgruppe 0 – 19 stationär aufgenommen werden und es wurden 3 Todesfälle registriert. Bei fehlendem Impfschutz muss im Lauf der nächsten Jahre mit zahlreichen weiteren krankenhauspflichtigen Verläufen gerechnet werden.
      Demgegenüber gab es in der Zulassungsstudie keine schwerwiegenden Impfkomplikationen, und auch die kanadischen und US-amerikanischen Impfprogramme erbrachten unter bisher mehr als 2 Millionen Geimpften in dieser Altersgruppe keine Berichte über derartige Komplikationen.
      Die Nutzen-Risiko-Relation spricht aus derzeitiger Sicht somit eindeutig für die Impfung.
    2. Ein weiteres Argument für die Impfung auch bei Personen < 16 Jahren ist die Herstellung eines Gemeinschaftsschutzes (früher als „Herdenschutz“ bezeichnet). Dafür ist vermutlich eine Immunisierung von zumindest 70% der Gesamtpopulation Da eine Impfpflicht weder für Erwachsene noch für Kinder existiert und daher keine Altersgruppe völlig „durchgeimpft“  ist,  sind  zum  Erreichen  eines  Gemeinschaftsschutzes  auch  Kinder  und Jugendliche in das Impfprogramm mit einzubeziehen.Von einem derartigen Gemeinschaftsschutz profitieren letztlich ALLE, auch die Kinder und Jugendlichen.
    3. Schließlich erbringt Immunität durch Impfung auch psychosoziale Vorteile. Nichtanbieten der Impfung an Kinder und Jugendliche entspräche einer Diskriminierung dieser Altersgruppe und das Vorenthalten eines von „3 G“2. Es ist anzunehmen, dass auch zukünftig die erfolgte Immunisierung diverse Vorteile in öffentlichen Bereichen mit sich bringt (Schulbesuch ohne wiederholtes Testen, Quarantänevermeidung, Besuch von Veranstaltungen, Sportstätten, Flugreisen a.m.).
      Das  Angebot  der  Impfung  auch  an  12-15  Jährige  entspricht  somit  auch  einer Gleichberechtigung dieser Altersgruppe.

 

Die ÖGKJ spricht sich gegen eine verpflichtende COVID-19 Impfung aus.

Darüber hinaus darf die Entscheidung gegen die Impfung zumindest im Bereich öffentlicher Einrichtungen (z.B. Schulen) – über die 3G-Regel hinaus – keine negativen Konsequenzen haben. Damit soll verhindert werden, dass die Impfung als Druckmittel gegen Eltern eingesetzt wird.

Schließlich spricht die ÖGKJ für die Umsetzung des Impfprogrammes bei Personen zwischen 12 und 15 Jahren folgende ergänzende Empfehlungen aus:

  • Für Impfungen in dieser Altersgruppe soll bis zum Vorliegen weiterer umfangreicher Erfahrungen eine vertiefte Aufklärung angeboten Diese soll Sinn der Impfung und Rationale der Impfempfehlung darstellen, aber auch die noch begrenzte Datenlage ansprechen.
  • Kinder und Jugendliche sollen in Aufklärung und Entscheidung altersgemäß eingebunden
  • Im Fall einer Entscheidung gegen eine Impfung soll jedoch in sinnvollem zeitlichen Abstand unter Verweis auf die aktualisierte Datenlage die Durchführung der Impfung neuerlich angeboten